Augsburger Allgemeine (Land West)

Der Schritt zu weit

Mietrecht Vermieter müssen sich nicht alles bieten lassen. Ein krasses Beispiel

-

Grundsätzl­ich untersteht der Lebensraum eines Mieters einem hohen Schutz. Deshalb haben Vermieter oft keine Möglichkei­t, den Vertrag zu kündigen – auch wenn sich der Mieter schlecht benimmt. Doch es gibt Grenzen: Bedrohende Beschimpfu­ngen sind ein gravierend­er Verstoß gegen die mietvertra­glichen Pflichten. Eine Kündigung ist in einem solchen Fall gerechtfer­tigt, entschied das Amtsgerich­t München (Az.: 433 C 13417/14), wie die Arbeitsgem­ein- schaft Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltvere­in (DAV) berichtet.

Grundsätzl­ich muss der Vermieter zunächst eine Abmahnung erteilen und darauf hinweisen, dass er im Wiederholu­ngsfall eine Kündigung ausspreche­n wird. Für das Gericht ist es dann immer eine Abwägungss­ache: Ist das Fehlverhal­ten für den Vermieter zumutbar, oder war der Verstoß des Mieters zu massiv.

Im verhandelt­en Fall bezeichnet­e der Mieter seinen Vermieter ohne erkennbare­n Anlass als „fette Kaugummidr­ecksau“und „dreckige Schweinedr­ecksau“. Zusätzlich drohte er dem Vermieter mit erhobenen Händen. Das war zu viel: Der Vermieter kündigte daraufhin den Mietvertra­g. Zu Recht, bestätigte das Gericht. Der Mieter versuchte, sein Verhalten mit einer Tumorerkra­nkung zu rechtferti­gen. Doch er reichte entspreche­nde Belege zu spät vor Gericht ein. Am Ende musste er die Wohnung räumen. tmn

Newspapers in German

Newspapers from Germany