Augsburger Allgemeine (Land West)
Zelle zu klein: Häftling will Bayern verklagen
Verfassungsrichter machen Weg frei
Karlsruhe/Augsburg Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat den Weg für eine gerichtliche Klärung menschenwürdiger Haftbedingungen freigemacht. Nach dem am Freitag veröffentlichten Beschluss ist es nicht offenkundig, dass die Unterbringung von vier Menschen auf 16 Quadratmetern als menschenwürdig anzusehen ist. Karlsruhe verwarf daher die Ablehnung von Prozesskostenhilfe für einen Häftling.
Der Mann war in Bayern für mehr als sechs Monate mit drei Mitgefangenen in Zellen von jeweils 16 Quadratmetern untergebracht. Nach Informationen unserer Zeitung saß er in der JVA Landsberg. In der Zelle befanden sich Möbel und eine baulich abgetrennte, aber in die Fläche einbezogene Toilette. Der Häftling hält dies für menschenunwürdig. Insbesondere fehle jegliche Privatsphäre.
Um dagegen vorgehen und eine Entschädigung erstreiten zu können, beantragte er Prozesskostenhilfe. Das Landgericht Augsburg und auch das Oberlandesgericht (OLG) München lehnten dies mit dem Hinweis ab, der Häftling sei nicht menschenunwürdig untergebracht gewesen.
Doch wirklich klar ist dies nicht, wie nun das Bundesverfassungsgericht betonte. Gerade die Frage der Unterbringung mehrerer Häftlinge auf engem Raum sei bislang rechtlich nicht geklärt. Hierfür sei ein ordentliches Gerichtsverfahren erforderlich. Unzulässig hätten hier Landgericht und OLG über schwierige Fragen bereits im Prozesskostenhilfeverfahren entschieden.
Bei den Haftbedingungen komme es auf die Fläche und die bauliche Abtrennung der Toilette an. Auch die Verschlusszeiten spielten aber eine Rolle – und wegen der Privatsphäre und des durch körperliche Nähe entstehenden Stresses auch die Zahl der gemeinsam untergebrachten Gefangenen. Bezüglich der Fläche habe der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg zwar einen Richtwert von vier Quadratmetern pro Häftling gesetzt. Der Bundesgerichtshof habe aber bereits betont, dass die Anforderungen des Grundgesetzes höher sind.