Augsburger Allgemeine (Land West)
Milderes Urteil gegen Schausteller
Landgericht reduziert Geldstrafe
Gelohnt hat sich für einen PlärrerSchausteller, ein Urteil des Amtsgerichts in zweiter Instanz vor dem Landgericht anzufechten. Die 5. Strafkammer reduzierte eine Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu je 100 Euro (10 000 Euro) um zehn Tagessätze. Und mit einer Strafe bis zu 90 Tagesätzen gilt der 56-Jährige nun nicht mehr als vorbestraft, wenn er ein Führungszeugnis vorlegen muss – was durchaus Einfluss auf die Standvergabe bei Volksfesten haben kann. Im März hatte das Amtsgericht den Schausteller wegen versuchter Nötigung verurteilt und einen weiteren Schuldspruch wegen Körperverletzung (im Straßenverkehr) aus dem Jahr 2015 mit einbezogen. Hintergrund des Verfahrens war ein handfester Streit zwischen drei anderen Volksfestunternehmern beim Osterplärrer 2014 um das Geschäft auf einem Festplatz im Allgäu. Dabei war ein 48-Jähriger verprügelt worden.
Der an der Schlägerei unbeteiligte Schaustellerfunktionär (Verteidiger: Ralf Schönauer) hatte das Opfer später angerufen, um ihn zu einer Rücknahme einer Strafanzeige gegen die Täter zu bewegen, die dieser aber noch gar nicht erstattet hatte. Dabei soll das Vorstandsmitglied gedroht haben: „Wenn die beiden ihre Plätze verlieren, dann werden wir dafür sorgen, dass du deine Plätze verlierst.“Das Amtsgericht hatte dies als versuchte Nötigung gewertet. Dass die 5. Strafkammer beim Landgericht unter Vorsitz von Karin Becker die Geldstrafe nun um zehn Tagessätze ermäßigte, hängt auch mit einem Täter-Opfer-Ausgleich zusammen. Im Vorfeld des Berufungsprozesses hatte der 56-Jährige seinem bedrohten Kollegen 400 Euro „Entschädigung“bezahlt.