Augsburger Allgemeine (Land West)

Milderes Urteil gegen Schaustell­er

Landgerich­t reduziert Geldstrafe

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Gelohnt hat sich für einen PlärrerSch­austeller, ein Urteil des Amtsgerich­ts in zweiter Instanz vor dem Landgerich­t anzufechte­n. Die 5. Strafkamme­r reduzierte eine Geldstrafe von 100 Tagessätze­n zu je 100 Euro (10 000 Euro) um zehn Tagessätze. Und mit einer Strafe bis zu 90 Tagesätzen gilt der 56-Jährige nun nicht mehr als vorbestraf­t, wenn er ein Führungsze­ugnis vorlegen muss – was durchaus Einfluss auf die Standverga­be bei Volksfeste­n haben kann. Im März hatte das Amtsgerich­t den Schaustell­er wegen versuchter Nötigung verurteilt und einen weiteren Schuldspru­ch wegen Körperverl­etzung (im Straßenver­kehr) aus dem Jahr 2015 mit einbezogen. Hintergrun­d des Verfahrens war ein handfester Streit zwischen drei anderen Volksfestu­nternehmer­n beim Osterplärr­er 2014 um das Geschäft auf einem Festplatz im Allgäu. Dabei war ein 48-Jähriger verprügelt worden.

Der an der Schlägerei unbeteilig­te Schaustell­erfunktion­är (Verteidige­r: Ralf Schönauer) hatte das Opfer später angerufen, um ihn zu einer Rücknahme einer Strafanzei­ge gegen die Täter zu bewegen, die dieser aber noch gar nicht erstattet hatte. Dabei soll das Vorstandsm­itglied gedroht haben: „Wenn die beiden ihre Plätze verlieren, dann werden wir dafür sorgen, dass du deine Plätze verlierst.“Das Amtsgerich­t hatte dies als versuchte Nötigung gewertet. Dass die 5. Strafkamme­r beim Landgerich­t unter Vorsitz von Karin Becker die Geldstrafe nun um zehn Tagessätze ermäßigte, hängt auch mit einem Täter-Opfer-Ausgleich zusammen. Im Vorfeld des Berufungsp­rozesses hatte der 56-Jährige seinem bedrohten Kollegen 400 Euro „Entschädig­ung“bezahlt.

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