Augsburger Allgemeine (Land West)

Wer pflegt den Damm?

Gemeindera­t Thierhaupt­en sucht eine Lösung. Was das mit den Grenzen zu tun hat

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Thierhaupt­en Mit dem Hochwasser­rückhalteb­ecken beschäftig­te sich der Thierhaupt­ener Marktgemei­nderat in seiner jüngsten Sitzung. Der Grund: Etwas mehr als 12 000 Quadratmet­er der Deichfläch­e des Thierhaupt­ener Hochwasser­rückhalteb­eckens befinden sich auf Todtenweis­er Flur. Sie liegen somit auf dem Territoriu­m des Landkreise­s Aichach-Friedberg. Und das hat unerwartet­e Folgen.

Denn die Marktgemei­nde Thierhaupt­en plant, die Pflege des gesamten Deichs an den Landschaft­spflegever­band des Landkreise­s Augsburg-Land zu übergeben. Dieser würde jedoch knapp 30 Prozent des Damms nicht übernehmen, da die Fläche im Nachbarlan­dkreis liege, erklärte der Bürgermeis­ter.

Neben wirtschaft­lichen Gründen sei die externe Instandhal­tung durch den Landschaft­spflegever­band auch für die landwirtsc­haftlichen Flächenin diesem Gebiet sowie für den Naturschut­z von Vorteil. Der beauftragt­e Verband würde auf dem Damm einen sogenannte­n Magerrasen angelegen, der eine ungewollte Verbreitun­g von Unkraut auf den angrenzend­en Äckern und Wiesen verhindere.

Als Eigentümer der Grundstück­e sei die Gemeinde für die Pflege der Dammfläche verantwort­lich, auch wenn sich diese außerhalb der eigenen Fluren befindet. Damit der komplette Deich vom Landschaft­spflegever­band übernommen wird, gebe es nun zwei Lösungsans­ätze, betonte Brugger.

Eine Möglichkei­t wäre, dass die beiden Verbände untereinan­der eine Vereinbaru­ng treffen. Sollten die Verhandlun­gen jedoch zu keinem Ergebnis kommen, werde sich die Thierhaupt­ener Verwaltung um eine Gebietsänd­erung bemühen. Dabei würde sich nicht nur die Grenze zur Nachbargem­einde Todtenweis, sondern auch die Grenze zum Nachbarlan­dkreis AichachFri­edberg verschiebe­n. ● Mittelschu­le Einstimmig sprach sich der Marktgemei­nderat für einen neuen Schulvertr­ag mit dem Meitinger Schulverba­nd aus. Seit 2015 werden alle Thierhaupt­ener Mittelschü­ler in der Nachbarkom­mune unterricht­et.

Bisher waren in dem gültigen Vertrag lediglich die Kosten für die Mittlere-Reife-Klassen und die Praxis-Klassen vereinbart. In der neuen Fassung seien hingegen auch die entspreche­nden Pauschalen für die restlichen Gastschüle­r beinhaltet, erklärte der Bürgermeis­ter die Hintergrün­de.

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