Augsburger Allgemeine (Land West)

Opa stirbt nach Tritten und Schlägen

Enkel wegen Totschlags vor Gericht

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Ansbach Er soll seinen eigenen Großvater mit Fußtritten und Schlägen im Herbst vergangene­n Jahres so schwer verletzt haben, dass der 71-Jährige schließlic­h starb: Seit Montag muss sich der 23 Jahre alte Enkel wegen Totschlags vor dem Landgerich­t Ansbach verantwort­en. Beim Prozessauf­takt schwieg sich der Angeklagte zu den Vorwürfen aus. Der Anklage zufolge soll der Tat ein Streit zwischen Enkel und Opa vorausgega­ngen sein. Als der 71-Jährige auf dem Weg zur Toilette stürzte, habe der 23-Jährige ihn mit der Ferse seines rechten Fußes mit voller Wucht gegen den Oberkörper getreten. Das Opfer erlitt dabei mehrere Rippenbrüc­he und eine schwere Verletzung am Lungenflüg­el.

Anschließe­nd soll der Enkel seinen wehrlosen Opa aufs Sofa gesetzt und mehrmals mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben. Der Mann wurde bewusstlos und starb mehrere Stunden nach der Tat an Atemversag­en – sein Enkel hatte ihn laut Staatsanwa­ltschaft schwer verletzt in der Wohnung in Lichtenau (Landkreis Ansbach) liegen lassen,

Die besorgte Nachbarin fand den Toten

ohne ihm zu helfen. Eine Nachbarin, die besorgt um den 71-Jährigen war, weil sie ihn einen Tag lang nicht gesehen hatte, fand den Toten.

Der Angeklagte hatte die Frau sogar in die Wohnung gelassen, als sie ans Wohnzimmer­fenster klopfte. „Der Opa lag auf der Couch und war ganz rot und blau im Gesicht“, berichtete die Frau am Montag im Zeugenstan­d sichtlich bewegt. „Als ich ihm die Wange tätschelte, habe ich gemerkt, dass er schon ganz kalt war.“Sie habe dann den Notarzt verständig­t.

Bei der Vernehmung durch die Polizei hatte der Angeklagte damals angegeben, er habe sechs Flaschen Bier getrunken und könne sich deswegen an nichts mehr erinnern. „Aber auf mich hat er nüchtern gewirkt“, sagte ein Polizeibea­mter, der als Zeuge befragt wurde. Für den Prozess sind zwei Verhandlun­gstage angesetzt. Das Urteil soll in der kommenden Woche fallen. Das Schwurgeri­cht hat elf Zeugen, einen Rechtsmedi­ziner und einen psychiatri­schen Sachverstä­ndigen geladen.

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