Augsburger Allgemeine (Land West)
Wau! Die etwas andere Urlaubsliebe
Tiere Was Urlauber tun müssen, die herrenlosen Hunden ein neues Zuhause geben wollen
Ob in Italien, Spanien, Griechenland oder in der Türkei – viele verlieren im Urlaub ihr Herz an einen Vierbeiner. Schätzungsweise werden rund 500 000 Hunde jährlich aus dem Ausland adoptiert und nach Deutschland importiert. Doch die Mitnahme von Hunden aus Urlaubsländern ist umstritten. Wer sich dennoch dafür entscheidet, steht oft vor hohen bürokratischen Hürden. Wir haben die nötigen Schritte zusammengefasst.
Zunächst gilt es zu prüfen, ob das Tier keinen Besitzer hat. Nur dann, wenn Sie sich sicher sind, dass es sich um einen Straßenhund handelt, können Sie den nächsten Schritt tun.
Seit 2004 gibt es eine europaweite Regelung zum Reisen mit Heimtieren. Demnach benötigen Hund, Katze und Frettchen einen EUHeimtierpass als „Reisepass“. Der vom Tierarzt auszustellende Pass enthält Angaben über das Tier, bescheinigt eine gültige Tollwut-Impfung und dokumentiert die Kenn- mit einem Chip. So einen Heimtierpass brauchen Sie. Der zweite Schritt nach dem „Einfangen“führt also zum örtlichen Tierarzt. Dieser sollte prüfen, ob das Tier bereits gechipt oder tätowiert ist und vielleicht doch vermisst wird.
Der Arzt muss auch den Gesundheitszustand beurteilen. Ist der Hund transportfähig? Hat er ansteckende Krankheiten? Die Untersuchung hilft auch zu beurteilen, welche Behandlungs- und Arztkosten in Deutschland auf Sie zukommen. Falls keine Kennzeichnung vorhanden ist, muss der Hund gechipt werden. Das ist schnell und günstig erledigt.
Weitaus unerfreulicher ist die Sache mit der Tollwut-Impfung. Denn eine Impfung ist nur dann gültig, wenn sie mindestens 30 Tage alt ist. Meist ist der Urlaub aber wesentlich kürzer. Seit Sommer 2014 ist noch eine weitere Hürde zu überwinden: Das deutsche Tierschutzgesetz bestimmt, dass grundsätzlich eine behördliche Erlaubnis vorlie- muss, wenn Hunde aus dem Ausland nach Deutschland gebracht oder vermittelt werden sollen. Eine entsprechende Genehmigung kann man bei der zuständigen Veterinärbehörde beziehungsweise beim Amtstierarzt beantragen. Oder man nimmt Kontakt zu einem deutschen Tierschutzverein auf. Dieser hilft gerne dabei, alle weiteren Einzelheiten für die Einfuhr nach Deutschland zu klären. Übrigens: Bestimmte Hunderassen werden als gefährlich eingestuft und dürfen deshalb nicht nach Deutschland gebracht werden. Eine Übersicht dazu gibt es im Internet unter www.zoll.de.
Sind all diese Hürden überwunden, steht die gemeinsame Heimreise an. Mit dem Auto ist das relativ einfach. Im Fall eines Rückflugs wird es kompliziert. Manche Fluggesellschaften nehmen gar keine Hunde mit, viele nur unter gewissen Bedingungen. Ein Hund unter fünf bis acht Kilogramm (inklusive Transportkiste) darf in der Kabine reisen. Die Transportkosten liegen zwischen 35 (innerhalb Deutschzeichnung lands) und 70 Euro (Langstreckenflug). Wiegt das Tier mehr, muss es in einer Transportkiste (im Fachhandel erhältlich) in einem speziellen Teil des Frachtraums fliegen.
Da der normale Frachtraum keinen Druckausgleich hat, herrscht nur in diesem speziellen Teil normaler Druck. Weil dort der Platz beschränkt ist, muss der Transport mindestens einen Tag, besser zwei Tage, vor dem Abflug bei der Airline angemeldet werden. Sind alle Plätze belegt, besteht kein Anspruch auf Mitnahme.
Der Transport kostet je nach Gegen sellschaft für mittelgroße Hunde zwischen 70 und 150 Euro. Sie können nicht abwarten, bis die Tollwutimpfung wirkt? Dann gibt es noch eine Möglichkeit: Der Tierschutzverein oder die Stiftung vor Ort kann den Vierbeiner so lange beherbergen und für den Transport einen Flugpaten besorgen. Gegen eine Schutzgebühr, die von Verein zu Verein variiert und als Spende bescheinigt wird, können Sie den neuen Hausgenossen dann in Deutschland wenige Wochen nach Ihrem Urlaub am Flughafen in Empfang nehmen.