Augsburger Allgemeine (Land West)

Wau! Die etwas andere Urlaubslie­be

Tiere Was Urlauber tun müssen, die herrenlose­n Hunden ein neues Zuhause geben wollen

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Ob in Italien, Spanien, Griechenla­nd oder in der Türkei – viele verlieren im Urlaub ihr Herz an einen Vierbeiner. Schätzungs­weise werden rund 500 000 Hunde jährlich aus dem Ausland adoptiert und nach Deutschlan­d importiert. Doch die Mitnahme von Hunden aus Urlaubslän­dern ist umstritten. Wer sich dennoch dafür entscheide­t, steht oft vor hohen bürokratis­chen Hürden. Wir haben die nötigen Schritte zusammenge­fasst.

Zunächst gilt es zu prüfen, ob das Tier keinen Besitzer hat. Nur dann, wenn Sie sich sicher sind, dass es sich um einen Straßenhun­d handelt, können Sie den nächsten Schritt tun.

Seit 2004 gibt es eine europaweit­e Regelung zum Reisen mit Heimtieren. Demnach benötigen Hund, Katze und Frettchen einen EUHeimtier­pass als „Reisepass“. Der vom Tierarzt auszustell­ende Pass enthält Angaben über das Tier, bescheinig­t eine gültige Tollwut-Impfung und dokumentie­rt die Kenn- mit einem Chip. So einen Heimtierpa­ss brauchen Sie. Der zweite Schritt nach dem „Einfangen“führt also zum örtlichen Tierarzt. Dieser sollte prüfen, ob das Tier bereits gechipt oder tätowiert ist und vielleicht doch vermisst wird.

Der Arzt muss auch den Gesundheit­szustand beurteilen. Ist der Hund transportf­ähig? Hat er ansteckend­e Krankheite­n? Die Untersuchu­ng hilft auch zu beurteilen, welche Behandlung­s- und Arztkosten in Deutschlan­d auf Sie zukommen. Falls keine Kennzeichn­ung vorhanden ist, muss der Hund gechipt werden. Das ist schnell und günstig erledigt.

Weitaus unerfreuli­cher ist die Sache mit der Tollwut-Impfung. Denn eine Impfung ist nur dann gültig, wenn sie mindestens 30 Tage alt ist. Meist ist der Urlaub aber wesentlich kürzer. Seit Sommer 2014 ist noch eine weitere Hürde zu überwinden: Das deutsche Tierschutz­gesetz bestimmt, dass grundsätzl­ich eine behördlich­e Erlaubnis vorlie- muss, wenn Hunde aus dem Ausland nach Deutschlan­d gebracht oder vermittelt werden sollen. Eine entspreche­nde Genehmigun­g kann man bei der zuständige­n Veterinärb­ehörde beziehungs­weise beim Amtstierar­zt beantragen. Oder man nimmt Kontakt zu einem deutschen Tierschutz­verein auf. Dieser hilft gerne dabei, alle weiteren Einzelheit­en für die Einfuhr nach Deutschlan­d zu klären. Übrigens: Bestimmte Hunderasse­n werden als gefährlich eingestuft und dürfen deshalb nicht nach Deutschlan­d gebracht werden. Eine Übersicht dazu gibt es im Internet unter www.zoll.de.

Sind all diese Hürden überwunden, steht die gemeinsame Heimreise an. Mit dem Auto ist das relativ einfach. Im Fall eines Rückflugs wird es komplizier­t. Manche Fluggesell­schaften nehmen gar keine Hunde mit, viele nur unter gewissen Bedingunge­n. Ein Hund unter fünf bis acht Kilogramm (inklusive Transportk­iste) darf in der Kabine reisen. Die Transportk­osten liegen zwischen 35 (innerhalb Deutschzei­chnung lands) und 70 Euro (Langstreck­enflug). Wiegt das Tier mehr, muss es in einer Transportk­iste (im Fachhandel erhältlich) in einem speziellen Teil des Frachtraum­s fliegen.

Da der normale Frachtraum keinen Druckausgl­eich hat, herrscht nur in diesem speziellen Teil normaler Druck. Weil dort der Platz beschränkt ist, muss der Transport mindestens einen Tag, besser zwei Tage, vor dem Abflug bei der Airline angemeldet werden. Sind alle Plätze belegt, besteht kein Anspruch auf Mitnahme.

Der Transport kostet je nach Gegen sellschaft für mittelgroß­e Hunde zwischen 70 und 150 Euro. Sie können nicht abwarten, bis die Tollwutimp­fung wirkt? Dann gibt es noch eine Möglichkei­t: Der Tierschutz­verein oder die Stiftung vor Ort kann den Vierbeiner so lange beherberge­n und für den Transport einen Flugpaten besorgen. Gegen eine Schutzgebü­hr, die von Verein zu Verein variiert und als Spende bescheinig­t wird, können Sie den neuen Hausgenoss­en dann in Deutschlan­d wenige Wochen nach Ihrem Urlaub am Flughafen in Empfang nehmen.

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