Augsburger Allgemeine (Land West)

Partygänge­r soll ins Gefängnis

Staatsanwa­lt sieht in Messeratta­cke versuchten Mord

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Der 21-jährige Partygänge­r, der im September 2015 in der Annastraße nachts einen ihn völlig unbekannte­n Passanten, 23, mit einem Messer in den Nackenbere­ich stach, soll wegen versuchten Mordes für sechs Jahre ins Jugendgefä­ngnis. Dieses Strafmaß forderte am Ende eines mehrtägige­n Prozesses vor der Jugendkamm­er beim Landgerich­t Staatsanwa­lt Alexander Porsche. Die Attacke sei heimtückis­ch geschehen, sie hätte auch tödlich enden können, argumentie­rte der Ankläger. Verteidige­rin Alexandra Gutmeyr dagegen sah bei ihrem Mandanten keinen Tötungsvor­satz und stufte den Angriff deshalb juristisch lediglich als gefährlich­e Körperverl­etzung ein. Sie hielt drei Jahre Haft für angemessen.

Der Angeklagte und ein Kumpel waren nach dem Besuch eines Klubs in der Annastraße zufällig auf drei junge Leute gestoßen, die ebenfalls in der nächtliche­n Partyszene in der Stadt gefeiert hatten. Weil sich der 21-Jährige angestarrt fühlte, herrschte er die Gruppe mit den Worten an „Verpisst euch“. Bei einem darauf folgenden Streit schlug der Angeklagte zunächst mit der Faust, in der er ein geöffnetes Taschenmes­ser hielt, gegen den Kopf des Opfers. Dann stach er mehrmals in den Nackenbere­ich des aus München stammenden jungen Mannes.

Zum Glück trug das Opfer nur leichtere Verletzung­en davon. In seinem „letzten Wort“sagte der Angeklagte, er bereue die Tat und versuche sich zu bessern. Das Urteil fällt am Mittwoch.

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