Augsburger Allgemeine (Land West)
Partygänger soll ins Gefängnis
Staatsanwalt sieht in Messerattacke versuchten Mord
Der 21-jährige Partygänger, der im September 2015 in der Annastraße nachts einen ihn völlig unbekannten Passanten, 23, mit einem Messer in den Nackenbereich stach, soll wegen versuchten Mordes für sechs Jahre ins Jugendgefängnis. Dieses Strafmaß forderte am Ende eines mehrtägigen Prozesses vor der Jugendkammer beim Landgericht Staatsanwalt Alexander Porsche. Die Attacke sei heimtückisch geschehen, sie hätte auch tödlich enden können, argumentierte der Ankläger. Verteidigerin Alexandra Gutmeyr dagegen sah bei ihrem Mandanten keinen Tötungsvorsatz und stufte den Angriff deshalb juristisch lediglich als gefährliche Körperverletzung ein. Sie hielt drei Jahre Haft für angemessen.
Der Angeklagte und ein Kumpel waren nach dem Besuch eines Klubs in der Annastraße zufällig auf drei junge Leute gestoßen, die ebenfalls in der nächtlichen Partyszene in der Stadt gefeiert hatten. Weil sich der 21-Jährige angestarrt fühlte, herrschte er die Gruppe mit den Worten an „Verpisst euch“. Bei einem darauf folgenden Streit schlug der Angeklagte zunächst mit der Faust, in der er ein geöffnetes Taschenmesser hielt, gegen den Kopf des Opfers. Dann stach er mehrmals in den Nackenbereich des aus München stammenden jungen Mannes.
Zum Glück trug das Opfer nur leichtere Verletzungen davon. In seinem „letzten Wort“sagte der Angeklagte, er bereue die Tat und versuche sich zu bessern. Das Urteil fällt am Mittwoch.