Augsburger Allgemeine (Land West)
Mit Förderung in die eigenen vier Wände
Eigenheim Wohn-Riester-Verträge sind für Bauherren attraktiv. Doch sie haben auch einen Haken
Zulagen vom Staat und Steuervorteile – Wohn-Riester-Verträge können den Weg zur eigenen Immobilie ein wenig einfacher machen. Die Eigenheimrente gibt es seit November 2008. Seitdem hat sich nach Angaben des Bundes arbeits ministeriums der Bestand der Verträge auf über 1,6 Millionen erhöht. Aber wie funktioniert Wohn-Riester? Wir haben Antworten auf wichtige Fragen zusammengestellt: ●Welche F in anzierungs formen für Wohn-Riester kommen infrage?
Dass in dAnnui täten darlehen, Bausp ar kombi finanzierungen oder Bausparverträge.„ Auch Entnahmen aus anderen Riester-Verträgen sind möglich“, erläutert Ralf Scherfling von der Verbraucher zentrale. Das Geld kann zum Beispiel zur Umschuldung bestehender Immobilien darlehen genutzt werden. Das angesparte Guthaben lässt sich auch zur Entschuldung von Haus oder Wohnung einsetzen. Möglich ist außerdem, die Förderung für einen altersoder behindertengerechten Umbau in Anspruch zu nehmen. ● Wie hoch ist die Förderung? Wohn-Riester-Sparer erhalten eine jährliche Zulage vom Staat in Höhe von bis zu 154 Euro. Hinzu kommen 185 Euro für jedes vor 2008 geborene Kind und 300 Euro für jedes später geborene Kind. Das Geld fließt als zusätzliche Tilgung in den Vertrag
und reduziert die Darlehenshöhe. „Dazu kommen mögliche Steuervorteile – maximal 2100 Euro pro Jahr zählen als Sonderausgaben“, erklärt Jörg Sahr von der Stiftung Warentest. ● Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Im Einkommens steuergesetz ist geregelt, wer Wohn-Riester nutzen darf. Das sind beispielsweise renten versicherungspflichtige Arbeitnehmer und Auszubildende, aber auch Beamte. „Berechtigte können sich die Förderung sowohl in der Anspar- als auch in der Tilgungsphase sichern“, sagt Alexander Nothaft vom Verband der Privaten Bausparkassen. ● An welche Bedingungen sind die Verträge geknüpft?
Wer eine Immobilie über WohnRiester finanziert, muss dort selbst einziehen. Dabei kann es sich etwa um eine Wohnung im eigenen Haus, eine Eigentumswohnung oder eine im Register eingetragene Genossen schafts wohnung handeln .„ Unter ganz bestimmten Umständen und mit vorheriger Genehmigung kann es aber möglich sein, die Immobilie während des Erwerbslebens zeitlich befristet zu vermieten“, sagt Scherfling. Spätestens in der Rentenphase muss der Sparer selbst dort einziehen. ● Was ist mit Besteuerung? Auch Wohn-Riester-Verträge unterliegen der nachgelagerten Besteuerung: Vor der Rente werden weniger Steuern fällig, ab dem Rentenalter müssen die Förderungen nachversteuert werden. „Bei Wohn-Riester geht es um die Auflösung des Wohnförderkontos“, erklärt Scherfling. Das ist ein fiktives Konto, in das jährliche Tilgungsleistungen bis maximal 2100 Euro fließen können.
Zum Jahresende wird das Geld auf dem Konto mit zwei Prozent verzinst. Spätestens mit 68 muss das Wohnförderkonto aufgelöst werden. Dann muss der bis dahin aufgebaute Kontostand versteuert werden – entweder sofort mit einem 30-prozentigen Rabatt oder die Summe wird ohne Rabatt bis zum 85. Lebensjahr verteilt ● Können Fördermittel auch verloren gehen?
Ja, zum Beispiel, wenn der Eigentümer etwa aufgrund eines beruflich bedingten Wechsels in eine andere Stadt bereits vor dem Ruhestand aus der Immobilie auszieht und sie verkauft. In solchen Fällen kommt es zu einer sofortigen vollständigen Besteuerung des Wohnförderkontos. Außerdem wird die Zahlung der Fördermittel gestoppt. Dem entgehen kann man allerdings, wenn man am neuen Ort neu baut oder kauft und dort einzieht. Das angesparte Kapital kann auch auf einen anderen Riester-Vertrag übertragen werden.