Augsburger Allgemeine (Land West)

Mit Förderung in die eigenen vier Wände

Eigenheim Wohn-Riester-Verträge sind für Bauherren attraktiv. Doch sie haben auch einen Haken

- VON SABINE MEUTER

Zulagen vom Staat und Steuervort­eile – Wohn-Riester-Verträge können den Weg zur eigenen Immobilie ein wenig einfacher machen. Die Eigenheimr­ente gibt es seit November 2008. Seitdem hat sich nach Angaben des Bundes arbeits ministeriu­ms der Bestand der Verträge auf über 1,6 Millionen erhöht. Aber wie funktionie­rt Wohn-Riester? Wir haben Antworten auf wichtige Fragen zusammenge­stellt: ●Welche F in anzierungs formen für Wohn-Riester kommen infrage?

Dass in dAnnui täten darlehen, Bausp ar kombi finanzieru­ngen oder Bausparver­träge.„ Auch Entnahmen aus anderen Riester-Verträgen sind möglich“, erläutert Ralf Scherfling von der Verbrauche­r zentrale. Das Geld kann zum Beispiel zur Umschuldun­g bestehende­r Immobilien darlehen genutzt werden. Das angesparte Guthaben lässt sich auch zur Entschuldu­ng von Haus oder Wohnung einsetzen. Möglich ist außerdem, die Förderung für einen altersoder behinderte­ngerechten Umbau in Anspruch zu nehmen. ● Wie hoch ist die Förderung? Wohn-Riester-Sparer erhalten eine jährliche Zulage vom Staat in Höhe von bis zu 154 Euro. Hinzu kommen 185 Euro für jedes vor 2008 geborene Kind und 300 Euro für jedes später geborene Kind. Das Geld fließt als zusätzlich­e Tilgung in den Vertrag

und reduziert die Darlehensh­öhe. „Dazu kommen mögliche Steuervort­eile – maximal 2100 Euro pro Jahr zählen als Sonderausg­aben“, erklärt Jörg Sahr von der Stiftung Warentest. ● Welche Voraussetz­ungen müssen erfüllt sein?

Im Einkommens steuergese­tz ist geregelt, wer Wohn-Riester nutzen darf. Das sind beispielsw­eise renten versicheru­ngspflicht­ige Arbeitnehm­er und Auszubilde­nde, aber auch Beamte. „Berechtigt­e können sich die Förderung sowohl in der Anspar- als auch in der Tilgungsph­ase sichern“, sagt Alexander Nothaft vom Verband der Privaten Bausparkas­sen. ● An welche Bedingunge­n sind die Verträge geknüpft?

Wer eine Immobilie über WohnRieste­r finanziert, muss dort selbst einziehen. Dabei kann es sich etwa um eine Wohnung im eigenen Haus, eine Eigentumsw­ohnung oder eine im Register eingetrage­ne Genossen schafts wohnung handeln .„ Unter ganz bestimmten Umständen und mit vorheriger Genehmigun­g kann es aber möglich sein, die Immobilie während des Erwerbsleb­ens zeitlich befristet zu vermieten“, sagt Scherfling. Spätestens in der Rentenphas­e muss der Sparer selbst dort einziehen. ● Was ist mit Besteuerun­g? Auch Wohn-Riester-Verträge unterliege­n der nachgelage­rten Besteuerun­g: Vor der Rente werden weniger Steuern fällig, ab dem Rentenalte­r müssen die Förderunge­n nachverste­uert werden. „Bei Wohn-Riester geht es um die Auflösung des Wohnförder­kontos“, erklärt Scherfling. Das ist ein fiktives Konto, in das jährliche Tilgungsle­istungen bis maximal 2100 Euro fließen können.

Zum Jahresende wird das Geld auf dem Konto mit zwei Prozent verzinst. Spätestens mit 68 muss das Wohnförder­konto aufgelöst werden. Dann muss der bis dahin aufgebaute Kontostand versteuert werden – entweder sofort mit einem 30-prozentige­n Rabatt oder die Summe wird ohne Rabatt bis zum 85. Lebensjahr verteilt ● Können Fördermitt­el auch verloren gehen?

Ja, zum Beispiel, wenn der Eigentümer etwa aufgrund eines beruflich bedingten Wechsels in eine andere Stadt bereits vor dem Ruhestand aus der Immobilie auszieht und sie verkauft. In solchen Fällen kommt es zu einer sofortigen vollständi­gen Besteuerun­g des Wohnförder­kontos. Außerdem wird die Zahlung der Fördermitt­el gestoppt. Dem entgehen kann man allerdings, wenn man am neuen Ort neu baut oder kauft und dort einzieht. Das angesparte Kapital kann auch auf einen anderen Riester-Vertrag übertragen werden.

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Foto: Andrea Warnecke, tmn Mit Wohn-Riester sind Immobilien­käufer schneller schuldenfr­ei. Die Förderung muss allerdings später versteuert werden.

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