Augsburger Allgemeine (Land West)
Wie Bausparer Geld zurückbekommen
Finanzen Die Konditionen der Darlehen sind nicht immer verbraucherfreundlich. Jetzt können viele Kunden aber Gebühren zurückverlangen. Wie das geht – und wer sich beeilen sollte
Bauspardarlehen, das fast jeder Häuslebauer abgeschlossen hat, ist in die rechtliche Kritik geraten. Jahrelang hatten Bausparkassen, wenn es zur Auszahlung des Darlehens kam, Gebühren dafür verlangt. Wie hoch diese Kosten waren, konnten Betroffene auf dem Kontoauszug ihres Darlehenskontos nachlesen. Jetzt hat der Bundesgerichtshof, kurz BGH, diese ExtraGebühren für Bauspardarlehen allerdings gekippt. Denn sie dienen nach Ansicht des Gerichts alleine dem Verwaltungsaufwand der Bausparkassen und dürfen deshalb nicht auf die Kunden abgewälzt werden.
Aber was bedeutet das konkret für Verbraucher? Wer Darlehensgebühren bezahlt hat, kann sie zurückverlangen, oder sich auf den Darlehensbetrag gutschreiben lasDas sen. Letzteres bedeutet, dass die Bausparkasse das Darlehen nochmals berechnen muss: Die Gebühr wird rückwirkend als Tilgungsrate berechnet, was bei zwei Prozent durchaus etwas ausmacht.
Neuere Bausparverträge beinhalten die Gebühr nicht mehr. Schwäbisch Hall beendete die Praxis schon 2000, Konkurrent Wüstenrot hat diese bis 2013 verlangt. Da der Anspruch auf Rückerstattung nach drei Jahren verjährt, können bis 2013 verlangte Gebühren noch bis zum 31. Dezember 2016 zurückverlangt werden. Musterbriefe bieten die Verbraucherzentrale und die Stiftung Warentest zum Herunterladen an.
Wenn Verbraucher darauf zurückgreifen, dann sollten sie den Musterbrief als Fax mit Sendebericht oder als Einwurfeinschreiben versenden. Auf diese Weise haben sie einen Zugangsnachweis in den Händen. Die Gefahr dabei ist, dass die Musteranschreiben ignoriert werden könnten. Um die Verjährung der Ansprüche zu verhindern, können Verbraucher einen Anwalt mit der Durchsetzung ihrer Ansprüche kontaktieren. Die Kosten muss die Bausparkasse tragen, wenn sie die Rückzahlungsfrist verbummelt hat.
Insgesamt sind Bauspardarlehen immer schwieriger zu vergleichen. Der Verbraucher muss oftmals gleich bei Vertragsbeginn eine „Abschlussgebühr“zahlen von bis zu 1,6 Prozent der Bausparsumme. Bei Wüstenrot heißt die Abschlussgebühr „Agio“und beträgt zwei Prozent. Das bedeutet, dass der Sparer 102 Prozent der Darlehenssumme zurückzahlen muss. Gerne wird auch eine Kontogebühr von 20 Euro pro Jahr verlangt. Ob das rechtlich zulässig ist, ist noch nicht entschieden.
Daniela Bergdolt
ist Fachanwältin für Kapitalmarktrecht und Vizepräsidentin der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz.