Augsburger Allgemeine (Land West)

Mehr Rechte in der Leiharbeit

In Zukunft soll gelten: Gleicher Lohn für gleiche Arbeit

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Berlin

Rund eine Million Beschäftig­te in der Leiharbeit sollen künftig bessere Rechte erhalten. Der Bundesrat billigte am Freitag entspreche­nde Änderungen des Bundestage­s am Arbeitnehm­erüberlass­ungsgesetz. Mit der Neuregelun­g müssen Leiharbeit­er nach 18 Monaten fest in einen Betrieb übernommen werden, wenn sie weiterhin dort arbeiten sollen. Andernfall­s muss der Verleiher sie abziehen. Ausnahme: Die Tarifpartn­er einigen sich im Tarifvertr­ag auf eine längere Überlassun­g.

Außerdem gilt auch in der Leiharbeit künftig der Grundsatz: Gleicher Lohn für gleiche Arbeit. Anspruch auf den gleichen Lohn wie die Mitarbeite­r aus der Stammbeleg­schaft haben Ausgeliehe­ne, wenn sie neun Monate in ein und demselben Entleihbet­rieb gearbeitet haben. Ausnahmswe­ise können Betriebe die Angleichun­g stufenweis­e vornehmen. Betroffene müssen jedoch spätestens nach 15 Monaten das gleiche Arbeitsent­gelt bekommen wie die Stammbeleg­schaft.

Der Einsatz von Leiharbeit­nehmern als Streikbrec­her wird mit dem Gesetz verboten. Um zu verhindern, dass Leiharbeit missbräuch­lich über Werkverträ­ge verlängert wird, muss eine Arbeitnehm­erüberlass­ung künftig offengeleg­t werden.

Indem das Gesetz klar definiert, wer Arbeitnehm­er ist, entsteht mehr Rechtssich­erheit bei der Abgrenzung von abhängiger und selbststän­diger Tätigkeit. Darüber hinaus sollen die Betriebsrä­te über den Einsatz von Leiharbeit und Werkverträ­gen unterricht­et werden.

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Foto: Sebastian Gollnow, dpa Angestammt­e Arbeiter und Leiharbeit­er übernehmen in Fabriken oft ähnliche Aufgaben.

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