Augsburger Allgemeine (Land West)
„Staatssekretärin“wegen falscher Dokumente vor Gericht
Justiz In Günzburg ist gegen ein führendes Mitglied der „Republik Freies Deutschland“verhandelt worden
Günzburg Dass sie für die „Republik Freies Deutschland“tätig ist, hat sie nicht bestritten. Sie habe sich um die Buchhaltung gekümmert. Aber mit der Herstellung von Pässen, Führerscheinen oder anderen Dokumenten habe sie rein gar nichts zu tun, betonte jetzt eine Frau, die sich vor dem Günzburger Amtsgericht wegen Urkundenfälschung in vier Fällen verantworten musste. Gegen einen Mitangeklagten aus dem Landkreis wird noch getrennt verhandelt. Staatsanwalt Simon Rimpl erklärte, diese Organisation erkenne die Bundesrepublik nicht an und sehe sich als souveränen Staat. Für die eigenen „Bürger“sollten Doku- mente erstellt werden, die echten so ähnlich sähen, dass sie von Laien nicht als falsch erkannt würden.
Selbst äußerte sich die 48-Jährige zunächst nicht. Das überließ sie ihrem Verteidiger Frank-Ulrich Kühn. Sie habe weder unechte Dokumente erstellt noch daran mitgewirkt, ließ sie ihn erklären. Er pochte auch wiederholt darauf, dass es bei der Anklage um die Herstellung gehe, nicht aber um die Finanzierung, worauf Staatsanwalt und Richter beim Anhören der Zeugen immer wieder eingingen.
So fragte der Vorsitzende eine Frau, die bei der Gründung der „Republik Freies Deutschland“im Jahr 2012 dabei gewesen war, zur Art des Kontaktes mit der Ange- klagten. Sie antwortete, dass die Mitglieder der Gruppierung nur flüchtige Bekanntschaften für sie gewesen seien, das meiste habe sich auch im Internet abgespielt. An viel konnte sie sich jetzt nicht erinnern, dabei hatte sie 2013 in einer Vernehmung gesagt, dass sie einen Pass beantragt habe und das Konto, auf das überwiesen werden sollte, der Angeklagten gehört habe. Ein Zeuge, der in seiner Druckerei Blankodokumente und Ausweispapiere für diese „Republik“erstellte, bestätigte, dass er mit dem Mitangeklagten zu tun gehabt habe. Er habe sich Gedanken gemacht, ob er diese Dokumente überhaupt erstellen darf, aber da sie ja nichts Offizielles seien, habe er dabei kein Problem gesehen.
Ein Polizist, der an den Ermittlungen beteiligt war, erklärte, dass die Angeklagte gemäß der eigenen Organisation als „Staatssekretärin“für Finanzen und Buchhaltung zuständig gewesen sei und Zahlungen über ihr Konto abgewickelt wurden. Ein weiterer Kriminalbeamter erläuterte, dass die Ermittlungen ins Rollen kamen, weil bei dem Mitangeklagten ein falscher Ausweis gefunden worden sei. Daraufhin sei die Organisation durchleuchtet worden, es habe sich der Verdacht der Urkundenfälschung erhärtet. Bei den Überweisungen auf das Konto der 48-Jährigen sei mehrfach der Vermerk „Ausweis“oder Ähnliches aufgefallen.
Der Verteidiger, dessen Anträge zur Ladung eines Sachverständigen und weiterer Zeugen abgelehnt worden waren, plädierte auf einen Freispruch, denn die Mitwirkung an der Herstellung habe nicht einmal ansatzweise belegt werden können. Es seien auch nur drei Dokumente gefunden worden. Auch seine Mandantin betonte, es sei vieles falsch dargestellt und viel interpretiert worden. Sie habe sich nur auf die Buchhaltung konzentriert. Der Staatsanwalt forderte eine Haftstrafe von einem Jahr und vier Monaten zur Bewährung sowie gemeinnützige Arbeit. Letztlich wurde die Frau zu einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen á 40 Euro verurteilt, da sie nicht an der Herstellung, aber an der Planung beteiligt gewesen sei.