Augsburger Allgemeine (Land West)
Lange Haftstrafe für Vergewaltiger
Justiz Ein Paar trifft sich über Wochen zum einvernehmlichen Sex. Als die junge Frau die Affäre beenden will, eskaliert die Situation
Landkreis Augsburg
Es begann als unverfängliche Beziehung, in der es vor allem um Sex ging – und endete im Horror. Auf eine verhängnisvolle Affäre ließ sich eine 32-Jährige aus dem nördlichen Landkreis zu Beginn dieses Jahres ein. Als sie die Treffen mit einem 28 Jahre alten Münchner beenden wollte, weil sie eine neue Beziehung begonnen hatte, rastete dieser bei einem letzten Treffen aus: Er schlug sie mit der Faust und vergewaltigte die Frau in ihrer eigenen Wohnung.
Die verletzte Frau konnte sich damals barfuß und ohne Unterhose zu ihrer Nachbarin retten, die dann den Notruf bei der Polizei absetzte. Ihr Peiniger wurde noch in derselben Nacht festgenommen und befand sich seitdem in Untersuchungshaft. Das war im März. Vor der 1. Strafkammer des Augsburger Landgerichts musste sich der Mann nun an vier Verhandlungstagen wegen Vergewaltigung und Körperverletzung verantworten. Geständig zeigte er sich trotz einer erdrückenden Beweislast jedoch nicht: Er blieb bis zum Ende der Verhandlung bei der Version, dass der Sex auch an diesem Abend einvernehmlich geschehen sei. Mit den Faustschlägen habe er sich lediglich gegen die Ohrfeigen der Frau verteidigen wollen.
Welches Maß an Jähzorn in ihm steckt, bekamen sogar die Richter zu spüren: Nachdem er am ersten Verhandlungstag die Beisitzende Richterin der Lüge bezichtigt hatte und deswegen ermahnt worden war, sagte er zum Vorsitzenden Claus Pätzel: „Du hast mir gar nichts zu sagen.“Die Quittung kam postwendend – in Form von drei Tagen Ordnungshaft, die der 28-Jährige zusätzlich absitzen muss. Das zeigte offensichtlich Wirkung, denn an den restlichen drei Verhandlungstagen blieben weitere Ausraster des Angeklagten aus.
In der Verhandlung wurde bekannt, wie sich der Mann und sein späteres Opfer kennengelernt hatten: Über einen Chat im Internet nahmen die beiden Kontakt zueinander auf. Sechs Wochen lang kam es daraufhin immer wieder zu Treffen der beiden. Diese liefen immer gleich ab: Jedes Mal wurden erhebliche Mengen Alkohol getrunken, danach kam es zum einvernehmlichen Sex. Mit wem sich die 32-Jährige eingelassen hatte, wusste sie jedoch nicht: Das Vorstrafenregister des Mannes umfasste damals schon 14 Eintragungen – die meisten wegen Körperverletzung oder Beleidigung. Wegen dieser Straftaten musste der Münchner auch schon einige Zeit im Gefängnis absitzen.
Als die Frau ihm Anfang März offenbarte, dass sie wegen einer neu angefangenen Beziehung zu einem anderen Mann sich nun nicht mehr mit ihm treffen wolle, sollte es ein letztes Treffen geben. Auch diesmal floss wieder viel Alkohol – der Mann hatte, als ihn die Polizei nach der Tat aufgriff, einen Alkoholwert von 1,4 Promille.
Das Gericht sah es aber als erwiesen an, dass der Beschuldigte die Frau nicht nur verprügelt, sondern auch vergewaltigt hat. Letztlich wurde er von der Strafkammer deswegen zu einer Haftstrafe von sechseinhalb Jahren verurteilt.