Augsburger Allgemeine (Land West)

Lange Haftstrafe für Vergewalti­ger

Justiz Ein Paar trifft sich über Wochen zum einvernehm­lichen Sex. Als die junge Frau die Affäre beenden will, eskaliert die Situation

- VON FLORIAN EISELE

Landkreis Augsburg

Es begann als unverfängl­iche Beziehung, in der es vor allem um Sex ging – und endete im Horror. Auf eine verhängnis­volle Affäre ließ sich eine 32-Jährige aus dem nördlichen Landkreis zu Beginn dieses Jahres ein. Als sie die Treffen mit einem 28 Jahre alten Münchner beenden wollte, weil sie eine neue Beziehung begonnen hatte, rastete dieser bei einem letzten Treffen aus: Er schlug sie mit der Faust und vergewalti­gte die Frau in ihrer eigenen Wohnung.

Die verletzte Frau konnte sich damals barfuß und ohne Unterhose zu ihrer Nachbarin retten, die dann den Notruf bei der Polizei absetzte. Ihr Peiniger wurde noch in derselben Nacht festgenomm­en und befand sich seitdem in Untersuchu­ngshaft. Das war im März. Vor der 1. Strafkamme­r des Augsburger Landgerich­ts musste sich der Mann nun an vier Verhandlun­gstagen wegen Vergewalti­gung und Körperverl­etzung verantwort­en. Geständig zeigte er sich trotz einer erdrückend­en Beweislast jedoch nicht: Er blieb bis zum Ende der Verhandlun­g bei der Version, dass der Sex auch an diesem Abend einvernehm­lich geschehen sei. Mit den Faustschlä­gen habe er sich lediglich gegen die Ohrfeigen der Frau verteidige­n wollen.

Welches Maß an Jähzorn in ihm steckt, bekamen sogar die Richter zu spüren: Nachdem er am ersten Verhandlun­gstag die Beisitzend­e Richterin der Lüge bezichtigt hatte und deswegen ermahnt worden war, sagte er zum Vorsitzend­en Claus Pätzel: „Du hast mir gar nichts zu sagen.“Die Quittung kam postwenden­d – in Form von drei Tagen Ordnungsha­ft, die der 28-Jährige zusätzlich absitzen muss. Das zeigte offensicht­lich Wirkung, denn an den restlichen drei Verhandlun­gstagen blieben weitere Ausraster des Angeklagte­n aus.

In der Verhandlun­g wurde bekannt, wie sich der Mann und sein späteres Opfer kennengele­rnt hatten: Über einen Chat im Internet nahmen die beiden Kontakt zueinander auf. Sechs Wochen lang kam es daraufhin immer wieder zu Treffen der beiden. Diese liefen immer gleich ab: Jedes Mal wurden erhebliche Mengen Alkohol getrunken, danach kam es zum einvernehm­lichen Sex. Mit wem sich die 32-Jährige eingelasse­n hatte, wusste sie jedoch nicht: Das Vorstrafen­register des Mannes umfasste damals schon 14 Eintragung­en – die meisten wegen Körperverl­etzung oder Beleidigun­g. Wegen dieser Straftaten musste der Münchner auch schon einige Zeit im Gefängnis absitzen.

Als die Frau ihm Anfang März offenbarte, dass sie wegen einer neu angefangen­en Beziehung zu einem anderen Mann sich nun nicht mehr mit ihm treffen wolle, sollte es ein letztes Treffen geben. Auch diesmal floss wieder viel Alkohol – der Mann hatte, als ihn die Polizei nach der Tat aufgriff, einen Alkoholwer­t von 1,4 Promille.

Das Gericht sah es aber als erwiesen an, dass der Beschuldig­te die Frau nicht nur verprügelt, sondern auch vergewalti­gt hat. Letztlich wurde er von der Strafkamme­r deswegen zu einer Haftstrafe von sechseinha­lb Jahren verurteilt.

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