Augsburger Allgemeine (Land West)
Suizid ohne Vorwarnung
Häftling nahm sich in JVA das Leben
Er hätte sich wenige Tage später wegen eines versuchten Mordes in Burgau vor Gericht verantworten sollen. Doch Ende November nahm sich der Angeklagte in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Kempten das Leben. Inzwischen sind die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und auch die internen Untersuchungen des Gefängnisses abgeschlossen. Wie es auf Anfrage unserer Zeitung heißt, gebe es nach wie vor weder Hinweise auf ein Fremdverschulden noch darauf, dass sich der 40-Jährige mit Suizidgedanken getragen habe.
Die Leiterin der JVA, Anja Ellinger, erklärt, der Gefangene sei im Rahmen des Strafverfahrens von einem Psychiater begutachtet worden. Noch in der Woche vor dem Tod des Häftlings hätten viele ihm nahestehende Menschen Kontakt zu ihm gehabt, der auch sozialpädagogisch und seelsorgerisch begleitet worden sei. „Keiner erkannte Anzeichen auf einen bevorstehenden Suizid“, betont sie. Und nur wenn es sie gebe, werde einem Insassen seine eigene Kleidung abgenommen und durch eine ersetzt, „die bei einem Strangulationsversuch reißt“. Darüber hinaus gebe es in einem solchen Fall weitere Maßnahmen, etwa werde jemand dann in einem besonders gesicherten Raum untergebracht.
Um den 40-Jährigen hätten sich besonders viele Mitarbeiter intensiv gekümmert, aber trotz einer umfangreichen Prävention bleibe die Erkenntnis: Wenn jemand seine Absicht nicht erkennen lässt, könne ein Suizid nicht immer verhindert werden. In den vergangenen zehn Jahren habe es drei solche Fälle in der JVA Kempten gegeben. Todesfälle in der Haft seien „stets schmerzhafte Ereignisse, die auch an uns nicht spurlos vorübergehen, sich aber leider nicht mit letzter Sicherheit immer verhindern lassen“.
Zu den Gründen, warum sich der Mann das Leben genommen hat, möchte sich Ellinger nicht äußern, da sie „höchstpersönlich“und die Angehörigen ohnehin „gravierend betroffen“seien.