Augsburger Allgemeine (Land West)
Händler verkauft unbezahltes Auto weiter
Justiz Warum ein 47-Jähriger wegen eines Augenleidens zum Straftäter wurde und jetzt in Günzburg vor Gericht stand
Günzburg
Ziemlich schief gelaufen sind die Aktivitäten eines gelernten Küchenmeisters im Autohandel. Die Quittung hat er nun von der Justiz bekommen. Der 47-Jährige musste sich vor dem Amtsgericht Günzburg verantworten und wurde jetzt wegen Betrugs und falscher Versicherung an Eides statt zu einer Haftstrafe auf Bewährung verurteilt.
Der Angeklagte hatte wegen der beiden Delikte zunächst einen Strafbefehl erhalten, dagegen erhob der Mann Einspruch. Aus diesem Grund kam es zur Verhandlung vor einem Gericht. Ursprünglich war dem Mann sogar noch eine weitere Verfehlung vorgeworfen worden. Auch dabei ging es um einen Autodeal mit einem Kunden, bei dem der bereits bezahlte Wagen angeblich nicht geliefert worden sein soll. Doch dieser Anklagepunkt war laut Richter Daniel Theurer fallen gelassen worden, da ein Tatbeweis nicht zu führen war. Übrig blieb eine bereits 2014 erfolgte falsche eidesstattliche Versicherung über die Vermögenslosigkeit des Mannes, der frühere Offenbarungseid. Damals, so die Staatsanwaltschaft, hatte der Angeklagte verschwiegen, dass er außer seinem eigenen Konto noch über ein weiteres in Hamburg und das seiner Lebensgefährtin verfügen konnte.
Weitaus schwerer wiegt ein Manöver des 47-Jährigen, das er sich im Jahr 2015 leistete. Bei einer Krumbacher Firma kaufte er im Januar einen VW Tiguan im Wert von 26 200 Euro. Doch bezahlt wurde der Geländewagen freilich nie. Stattdessen wurde der Tiguan im Mai weiterverkauft, das Geld sackte der Händler ein. Wie es zu den strafrechtlichen Verfehlungen kam, erklärte Rechtsanwalt Joachim Bonin (Blaustein) für seinen Mandanten. Der sei als selbstständiger Kraftfahrzeughändler durch eine Augenerkrankung erheblich beeinträchtigt gewesen. Da er nicht mehr selbst fahren konnte – speziell für diese Branche ein schlechter Umstand – und sich die Behandlung in die Länge zog, habe das Geschäft schwer gelitten. Sein Mandant „hat’s nicht hingekriegt“.
Nach Auffassung des Anwalts könne bei der Strafzumessung die Frage eines bedingten Vorsatzes bei der eidesstattlichen Versicherung in Betracht kommen. Sein Mandant habe das zweite Konto „wohl nicht auf dem Schirm gehabt“. Aber natürlich sei auch eine fahrlässig falsche Abgabe der Erklärung strafbar. Der Angeklagte versuche, seine derzeitige Lage so gut wie möglich in den Griff zu bekommen, zumal er erst vor wenigen Monaten zum dritten Mal Vater geworden ist und sich derzeit um Kind und Haushalt kümmere, während seine Partnerin für den Lebensunterhalt sorgt. Weder verfüge er über ein Einkommen noch habe er ein eigenes Auto.
„Von einer Gesamtfreiheitsstrafe wegzukommen ist schwierig“, machte Richter Theurer, trotz dieser Argumente, dem Verteidiger und Angeklagte klar, vor allem wegen der hohen Schadenssumme. Die Staatsanwältin forderte für die beiden Straftaten eine Gesamtstrafe von neun Monaten, die aber zur Bewährung ausgesetzt werden könne. Der Angeklagte sei bisher nie strafrechtlich aufgefallen und geständig gewesen. Außerdem soll eine Geldauflage von 1000 Euro gezahlt werden. Zuviel, meinte Rechtsanwalt Bonin. Er ging auf die vorherige Verhandlung ein, bei dem ein Drogenjunkie mit zahlreichen Vorstrafen wegen Diebstahls auch nur acht Monate Haft bekommen habe – allerdings ohne Bewährung. Dagegen habe sein Mandant die Umstände, die zu den Delikten führten, nicht selbst zu verantworten, sondern diese seien der Erkrankung geschuldet. Zum Zeitpunkt des Autokaufs sei ihm wohl nicht klar gewesen, dass er den Preis nicht würde zahlen können. Strafrechtliche Konsequenzen seien unvermeidlich. Da der Angeklagte aber Ersttäter sei und ein Geständnis abgelegt habe, spreche viel für eine Geldstrafe. Sollte das Gericht eine Freiheitsstrafe verhängen, wären maximal vier Monate angemessen. Statt einer Geld- sei eine Arbeitsauflage sinnvoller. Es tue ihm leid, was er gemacht habe, sagte der Angeklagte, er wolle den Schaden wieder in Ordnung bringen. Im Übrigen sei er seit zehn Jahren ehrenamtlich im Tierheim tätig.
Doch die Argumente zogen nicht. Wegen falscher Versicherung an Eides statt und Betruges verurteilte Richter Theurer den 47-Jährigen zu acht Monaten Haft mit dreijähriger Bewährungszeit und 100 Stunden gemeinnütziger Arbeit: „Der entstandene Schaden ist zu hoch, um nur eine Geldstrafe zu verhängen.“
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Der Angeklagte ist vor wenigen Monaten zum dritten Mal Vater geworden