Augsburger Allgemeine (Land West)
Wo die Narren nüchtern bleiben
Alkohol Um größere Zwischenfälle zu vermeiden, verbietet Schwabmünchen Schnaps beim Gaudiwurm. Wie sieht’s bei den Faschingsumzügen im Augsburger Land aus?
Landkreis Augsburg In knapp drei Wochen ist es wieder so weit, und die Faschingsumzüge in der Umgebung starten mit mehreren Tausend Besuchern – in Schwabmünchen in diesem Jahr ohne Hochprozentiges. Der Stadtrat verordnet den Narren Abstinenz und verhängt ein Schnapsverbot für die nächsten 20 Jahre. Von 12 Uhr bis Mitternacht seien auf dem Umzugsgelände der Konsum, das Mitbringen und das Verteilen von Branntwein und branntweinhaltigen Getränken verboten. Der Ausschank in Kneipen sei davon nicht betroffen. Wir haben uns erkundigt, was es für Auflagen bei anderen Umzügen im Augsburger Land gibt. Beim Faschingsumzug der Zusamstaler Bettschoner in Zusmars hausen darf noch ohne alkoholische Einschränkungen gefeiert werden. Bürgermeister Bernhard Uhl sagt: „Bis jetzt haben wir eigentlich keine Probleme mit Alkohol. Es gibt immer einzelne, die es im Partyzelt ein bisschen übertreiben, aber damit muss man rechnen. Ich sehe nicht die Notwendigkeit, ein solches Verbot in nächster Zeit einzuführen.“Stattdessen appelliert er an die Vernunft der Besucher: „Nur weil es Einzelne gebe, die ihren Konsum nicht im Griff haben, möchte ich nicht gleich den Rest und Großteil bestrafen, der nichts dafür könne und sich vernünftig benehme“, so der Bürgermeister von Zusmarshausen. Auch beim Faschingsumzug in
Welden geht es recht friedlich zu. In den letzten Jahren kam es nur zu wenigen Einsätzen seitens der Polizei. Der Bürgermeister von Welden, Peter Bergmeier, erklärt: „Im Moment halte ich es nicht für nötig, über ein Verbot von Schnaps auf den Straßen nachzudenken. Die letzten Jahre verliefen recht ruhig und ohne größere Zwischenfälle.“Auf den Umzugswagen sei Hochprozentiges aber verboten. Um die Einhaltung habe sich der Veranstalter, die Musikvereinigung Welden, zu kümmern. Ein Partyzelt gebe es nach wie vor, in dem nach dem Umzug weitergefeiert werden könne.
In Deubach ist die Situation ähnlich wie in Schwabmünchen. In den Teilnahmebedingungen für den Deubacher Gaudiwurm werden klare Auflagen vorgegeben. Der Veranstalter, die Deubachia, weist deutlich darauf hin, dass es nicht gestattet sei, „alkoholische Getränke von den Wagen an das Publikum zu verteilen“. Außerdem sei es Pflicht, dass nüchterne Personen den Wagen begleiten: Für jedes Wagenrad eine nüchterne Person und für ein Gespann mindestens sechs Personen. Seit einigen Jahren gäbe es auch kein Partyzelt mehr, verkauft würde nur noch Bier und Glühwein.
In Gablingen stehen die genauen Rahmenbedingungen des Gaudiwurms der Gablinger Faschingsfreunde D’Glammhogga noch nicht fest. Die Organisatoren werden demnächst eine Sitzung abhalten – dann soll es Genaueres geben. Bürgermeister Karl Hörmann vermutet aber, dass sich nichts im Vergleich zu den vergangenen Jahren ändern werde und genauso munter wie sonst gefeiert werden könne.