Augsburger Allgemeine (Land West)

Wo die Narren nüchtern bleiben

Alkohol Um größere Zwischenfä­lle zu vermeiden, verbietet Schwabmünc­hen Schnaps beim Gaudiwurm. Wie sieht’s bei den Faschingsu­mzügen im Augsburger Land aus?

- VON MONA SCHENK

Landkreis Augsburg In knapp drei Wochen ist es wieder so weit, und die Faschingsu­mzüge in der Umgebung starten mit mehreren Tausend Besuchern – in Schwabmünc­hen in diesem Jahr ohne Hochprozen­tiges. Der Stadtrat verordnet den Narren Abstinenz und verhängt ein Schnapsver­bot für die nächsten 20 Jahre. Von 12 Uhr bis Mitternach­t seien auf dem Umzugsgelä­nde der Konsum, das Mitbringen und das Verteilen von Branntwein und branntwein­haltigen Getränken verboten. Der Ausschank in Kneipen sei davon nicht betroffen. Wir haben uns erkundigt, was es für Auflagen bei anderen Umzügen im Augsburger Land gibt. Beim Faschingsu­mzug der Zusamstale­r Bettschone­r in Zusmars hausen darf noch ohne alkoholisc­he Einschränk­ungen gefeiert werden. Bürgermeis­ter Bernhard Uhl sagt: „Bis jetzt haben wir eigentlich keine Probleme mit Alkohol. Es gibt immer einzelne, die es im Partyzelt ein bisschen übertreibe­n, aber damit muss man rechnen. Ich sehe nicht die Notwendigk­eit, ein solches Verbot in nächster Zeit einzuführe­n.“Stattdesse­n appelliert er an die Vernunft der Besucher: „Nur weil es Einzelne gebe, die ihren Konsum nicht im Griff haben, möchte ich nicht gleich den Rest und Großteil bestrafen, der nichts dafür könne und sich vernünftig benehme“, so der Bürgermeis­ter von Zusmarshau­sen. Auch beim Faschingsu­mzug in

Welden geht es recht friedlich zu. In den letzten Jahren kam es nur zu wenigen Einsätzen seitens der Polizei. Der Bürgermeis­ter von Welden, Peter Bergmeier, erklärt: „Im Moment halte ich es nicht für nötig, über ein Verbot von Schnaps auf den Straßen nachzudenk­en. Die letzten Jahre verliefen recht ruhig und ohne größere Zwischenfä­lle.“Auf den Umzugswage­n sei Hochprozen­tiges aber verboten. Um die Einhaltung habe sich der Veranstalt­er, die Musikverei­nigung Welden, zu kümmern. Ein Partyzelt gebe es nach wie vor, in dem nach dem Umzug weitergefe­iert werden könne.

In Deubach ist die Situation ähnlich wie in Schwabmünc­hen. In den Teilnahmeb­edingungen für den Deubacher Gaudiwurm werden klare Auflagen vorgegeben. Der Veranstalt­er, die Deubachia, weist deutlich darauf hin, dass es nicht gestattet sei, „alkoholisc­he Getränke von den Wagen an das Publikum zu verteilen“. Außerdem sei es Pflicht, dass nüchterne Personen den Wagen begleiten: Für jedes Wagenrad eine nüchterne Person und für ein Gespann mindestens sechs Personen. Seit einigen Jahren gäbe es auch kein Partyzelt mehr, verkauft würde nur noch Bier und Glühwein.

In Gablingen stehen die genauen Rahmenbedi­ngungen des Gaudiwurms der Gablinger Faschingsf­reunde D’Glammhogga noch nicht fest. Die Organisato­ren werden demnächst eine Sitzung abhalten – dann soll es Genaueres geben. Bürgermeis­ter Karl Hörmann vermutet aber, dass sich nichts im Vergleich zu den vergangene­n Jahren ändern werde und genauso munter wie sonst gefeiert werden könne.

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Archivfoto: Marcus Merk Was ist in dem Becher? Die Diedorfer Germanen beim Faschingsu­mzug 2016 in Deubach.

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