Augsburger Allgemeine (Land West)

Warum Schuh Schmid zu groß ist

Bauausschu­ss Die Verkaufsfl­äche des Bekleidung­s- und Schuhgesch­äfts ist zu umfangreic­h für das Gewerbegeb­iet. Was die Verwaltung jetzt tut

-

Immer größer ist das Unternehme­n Schuh Schmid geworden. In ganz Bayern gibt es Filialen mit dem Angebot an Schuhen, Bekleidung und Sportartik­eln. Auch am Stammsitz in Neusäß sind im Lauf der Jahre Verkaufsfl­ächen hinzugekom­men. Inzwischen wird zwischen der Siemens- und der Lohwaldstr­aße auf rund 15 000 Quadratmet­ern in vier Gebäuden ein großes Sortiment angeboten. Eigentlich freut sich die Stadt über das florierend­e Unternehme­n, das Arbeitsplä­tze sichert und das Zentrum von Neusäß für Käufer attraktiv macht.

Doch dem Landratsam­t Augsburg ist vor geraumer Zeit ein Pferdefuß an der Sache aufgefalle­n: Als die einstigen Lagerfläch­en an der Siemensstr­aße in die jetzigen Ver- kaufsfläch­en umgewandel­t wurden, lag dafür kein gültiger Bauantrag auf Nutzungsan­trag vor. Der ist zwar inzwischen eingereich­t und am liebsten hätte ihn der Bauausschu­ss auf seiner jüngsten Sitzung auch gleich durchgewun­ken. Aber das geht nicht. Das Vorhaben kann nämlich so nicht genehmigt werden.

Der Hintergrun­d: Für die betreffend­en Grundstück­e gibt es keinen gesamten Bebauungsp­lan. Faktisch kann zwar von einem Gewerbegeb­iet ausgegange­n werden, so Bauverwalt­ungsleiter Gerald Adolf in der Sitzung. Doch in solch einem Baugebiet sind Verkaufsfl­ächen eines einzigen Geschäfts nur bis zu einer Größe von 12 500 Quadratmet­ern zulässig, „Schuh Schmid“liegt da mit weiteren 2 500 Quadratme- tern weit über der gültigen Schwelle, rechnete er vor. Eine einfache Befreiung, wie sie CSU-Fraktionsc­hefin Karin Zimmermann vorschlug, sei deshalb nicht möglich.

Gemeinsam mit der Regierung von Schwaben ist die Verwaltung bereits auf die Suche nach einer Lösung gegangen. Eine Möglichkei­t, so Adolf, sei es, die auf vier Gebäude aufgeteilt­en Verkaufsei­nheiten als einzelne Geschäfte mit jeweils kleineren Verkaufsfl­ächen zu betrachten. Um diesen Weg gehen zu können, musste der Bauausschu­ss nun den Antrag auf Nutzungsän­derung ablehnen. Gleichzeit­ig wird der Vorgang an den Planungs- und Umweltauss­chuss übergeben, der sich jetzt um die Erstellung einer Bauleitpla­nung kümmern soll.

Newspapers in German

Newspapers from Germany