Augsburger Allgemeine (Land West)
Meistens kracht es auf Parkplätzen
Verkehr Zahl der Unfallfluchten steigt. Die Polizei in Zusmarshausen macht andere Erfahrungen
Landkreis Augsburg
In Bayern machen zunehmend mehr Autofahrer den gleichen Fehler: Sie flüchten nach einem Unfall. Die Anzeigen steigen stetig. Doch für den Landkreis gibt es Entwarnung. Entgegen der landesweiten Tendenz sind die Menschen in der Region pflichtbewusster und vorsichtiger. Die Zahl der Anzeigen, die bei der Polizei in Zusmarshausen eingehen, geht zurück.
„Es werden viele Unfälle gemeldet. Viele Verursacher sichern sich mit einem Anruf bei der Polizei ab“, betonte Tanja de la Vigne von der Polizei Zusmarshausen.
Gerhard Miehle von der Polizei Gersthofen weiß: Die meisten Delikte passieren auf Parkplätzen großer Einkaufszentren beim Ein- und Ausparken. In fast allen Fällen bleibt es bei Kratzern und Dellen am Auto. „Mir ist kein Fall aus dem Vorjahr bekannt, bei dem Menschen verletzt wurden“, betont Miehle.
Wie verhält sich ein Autofahrer richtig, wenn er einen anderen Wagen beschädigt hat? Allein der Anruf bei der Polizei reiche im Zweifelsfall nicht aus, weiß Kriminalhauptkommissarin de la Vigne. Ist der Halter des beschädigten Fahrzeugs nicht vor Ort, besteht eine Wartepflicht. Mindestens 20, besser 30 Minuten muss an der Unfallstelle gewartet werden. Kommt der Besitzer nicht, sollte ein Zettel mit Kontaktdaten hinterlassen werden. Dies ersetzt aber nicht den Anruf bei der Polizei. Diese nimmt den Schaden auf.
Die Polizei empfiehlt, sich selbst ebenfalls eine Notiz zu machen oder gar mit dem Handy einen Schnappschuss. „In vielen Fällen kam der Zettel abhanden oder wurde mit falschem Namen und Telefonnummer versehen“, bestätigt de la Vigne.
Bei sogenannten Spiegelklatschern, bei dem sich aneinander vorbeifahrende Autos mit den Spiegeln berühren, ist die Gefahr einer Unfallflucht besonders hoch. „Bei diesen Fällen ist es von Haus aus schwerer festzustellen, wie es dazu kam und wer die Schuld trägt“, erklärt Miehle. Er rät zudem: „So ein Schaden sollte auch umgehend bei der Versicherung geltend gemacht werden.“