Augsburger Allgemeine (Land West)

Ein Fehlschlag

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Ebenfalls dazu: Jetzt rächt es sich, dass Bayern das einzige Bundesland ist, in dem es keine gesetzlich­e Regelung gibt, welche den Landwirten vorschreib­t, an den Gewässern einen Uferstreif­en von der Bewirtscha­ftung freizuhalt­en. Die Absicht der Bayerische­n Staatsregi­erung, es den Landwirten freiwillig zu überlassen, einen Uferstreif­en von der Bewirtscha­ftung auszunehme­n, ist zu 99,9% fehlgeschl­agen. Das zeigt sich besonders auch dann immer, wenn Wasserwirt­schaftsämt­er die Vorgaben der europäisch­en Wasserrahm­enrichtlin­ien bei Renaturier­ungsmaßnah­men erfüllen wollen und für riesige Summen Uferstreif­en erwerben müssen.

Günther Feller, Donauwörth

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