Augsburger Allgemeine (Land West)
Ein Fehlschlag
Ebenfalls dazu: Jetzt rächt es sich, dass Bayern das einzige Bundesland ist, in dem es keine gesetzliche Regelung gibt, welche den Landwirten vorschreibt, an den Gewässern einen Uferstreifen von der Bewirtschaftung freizuhalten. Die Absicht der Bayerischen Staatsregierung, es den Landwirten freiwillig zu überlassen, einen Uferstreifen von der Bewirtschaftung auszunehmen, ist zu 99,9% fehlgeschlagen. Das zeigt sich besonders auch dann immer, wenn Wasserwirtschaftsämter die Vorgaben der europäischen Wasserrahmenrichtlinien bei Renaturierungsmaßnahmen erfüllen wollen und für riesige Summen Uferstreifen erwerben müssen.
Günther Feller, Donauwörth