Augsburger Allgemeine (Land West)

Galgen auf Pegida Demo war nicht strafbar

-

Das Zeigen eines Galgens auf einer Pegida-Demonstrat­ion in Dresden vor rund eineinhalb Jahren hat keine strafrecht­lichen Konsequenz­en. Die Staatsanwa­ltschaft der sächsische­n Stadt stellte ihre Ermittlung­en gegen den Teilnehmer nach eigenen Angaben ein. Es sei nicht nachweisba­r, dass es sich um eine Störung des öffentlich­en Friedens, eine Androhung von Straftaten oder eine öffentlich­e Aufforderu­ng dazu gehandelt habe, begründete die Anklagebeh­örde ihre Entscheidu­ng. Bei einer Kundgebung der islamund fremdenfei­ndlichen Pegida-Bewegung in Dresden hatte ein Teilnehmer am 12. Oktober 2015 in Dresden einen Galgen gezeigt. Daran befestigte­n Plakaten zufolge war dieser für Bundeskanz­lerin Angela Merkel (CDU) und Vizekanzle­r Sigmar Gabriel (SPD) „reserviert“.

Newspapers in German

Newspapers from Germany