Augsburger Allgemeine (Land West)
Galgen auf Pegida Demo war nicht strafbar
Das Zeigen eines Galgens auf einer Pegida-Demonstration in Dresden vor rund eineinhalb Jahren hat keine strafrechtlichen Konsequenzen. Die Staatsanwaltschaft der sächsischen Stadt stellte ihre Ermittlungen gegen den Teilnehmer nach eigenen Angaben ein. Es sei nicht nachweisbar, dass es sich um eine Störung des öffentlichen Friedens, eine Androhung von Straftaten oder eine öffentliche Aufforderung dazu gehandelt habe, begründete die Anklagebehörde ihre Entscheidung. Bei einer Kundgebung der islamund fremdenfeindlichen Pegida-Bewegung in Dresden hatte ein Teilnehmer am 12. Oktober 2015 in Dresden einen Galgen gezeigt. Daran befestigten Plakaten zufolge war dieser für Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und Vizekanzler Sigmar Gabriel (SPD) „reserviert“.