Augsburger Allgemeine (Land West)
Wenn das Auto von alleine fährt
Mobilität Die Industrie ruft nach Regeln für selbstfahrende Computerautos. Doch der erste Entwurf von Verkehrsminister Dobrindt stößt nicht überall auf Gegenliebe
Berlin
Das Gesetz für von Computern gesteuerte Autos nimmt Form an. Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt hat seine Gesetzespläne am Freitag in den Bundestag eingebracht. Haftungsfragen würden gelöst, kündigte der CSU-Politiker an: „Wenn der Computer fährt, dann haftet am Schluss der Hersteller.“Zeitgleich beriet der Bundesrat über den Entwurf. Doch gegen diesen regen sich inzwischen Bedenken. ● Die Änderung im Straßenverkehrsgesetz soll die Zulassung von Autos ermöglichen, bei denen die Technik für eine bestimmte Zeit das Fahren übernimmt. Der Fahrer soll dann die Hände vom Steuer nehmen können – etwa um im Internet zu surfen. Die „Rückübernahme“des Lenkrads wird dann vorgeschrieben, wenn der Computer dazu auffordert oder wenn das automatisierte Fahren gestört wird, zum Beispiel durch einen geplatzten Reifen. Zum reinen Fahrgast kann der Autofahrer also noch nicht werden. Für Nachweise in Zweifelsfällen muss das Fahrzeug einen Datenspeicher haben – ähnlich der „Blackbox“bei Flugzeu-
Das Gesetz
gen. Der Gesetzentwurf wird zeitgleich in Bundestag und Bundesrat eingebracht, weil er als besonders eilbedürftig gilt. Denn erste Systeme, mit deren Hilfe das Auto die Kontrolle übernimmt, wie Einparkhilfen, Stau- und Spurhalte-Assistenten oder Bremshilfen, sind bereits auf dem Markt. ● Den Vertretern der Bundesländer im Bundesrat geht der Entwurf nicht weit genug. Er bilde „keine ausreichende Grundlage für die rechtlich sichere wie auch wirtschaftliche Nutzung der Technologie“, heißt es in der am Freitag beschlossenen Stellungnahme. Risiken würden in hohem Maße auf die Fahrer abgewälzt. Nötig seien klarere Definitionen, wann und wie der Mensch das Steuer wieder selbst von automatisierten Systemen übernehmen müsse. ● Auch Verbraucherschützer sehen noch zu viel Verantwortung beim Fahrer: Es dürfe nicht vollmundig mit Autopiloten geworben werden, wenn am Ende der Fahrer diesen ständig überwachen müsse. Die Funktionen dürften auch nicht in mehrere hundert Seiten dicken Handbüchern
Bedenken der Politik Die Verbraucherschützer
versteckt werden, sondern müssten intuitiv zu bedienen sein. Das Gesetz müsse dazu Vorgaben wie zum Beispiel ein verpflichtendes Produktinformationsblatt machen. Auch die Weitergabe von Daten sei bislang „zu weitgehend und konturlos“gefasst. Der aktuelle Entwurf sieht elektronische Speicher ähnlich einer Blackbox in Flugzeugen vor. Die Speicherung der Fahrdaten über drei Jahre hält der Bundesverband der Verbraucherzentralen für zu lang. ● Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff warnt vor der Einführung eines
Die Datenschützer
elektronischen Fahrtenschreibers für private Autos durch die Hintertür. So lege der Entwurf nicht fest, welche Fahrdaten konkret gespeichert werden. Der Gesetzgeber solle deshalb regeln, welche Daten über welchen Zeitraum aufgezeichnet würden, wer auf diese Daten Zugriff erhalte und zu welchen Zwecken sie genutzt werden dürften. ● Dem ADAC bringt das Gesetz in der derzeitigen Form zu wenig Rechtssicherheit. „Derzeit müssten im Zweifel noch Gerichte entscheiden – mit möglicherweise ganz unterschiedlichen Auslegungen“, sagt ADAC-Geschäftsführer Alexander Möller. Das Haftungsrisiko für die Fahrzeughalter wäre entsprechend groß. Möller will die Autobauer stärker in die Pflicht nehmen. ● Die Versicherer halten die im Gesetz niedergelegte Haftung mit viel Verantwortung für den Fahrer unterdessen für richtig. So würden Opfer von Verkehrsunfällen umfassend geschützt. Aus ihrer Sicht müsste aber noch präzisiert werden, wie aufmerksam der Fahrer sein muss, um die Kontrolle zu übernehmen. Annika Grah, dpa
Die Autofahrer Lobby Die Versicherer