Augsburger Allgemeine (Land West)

Was im „erweiterte­n Führungsze­ugnis“steht

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● Im erweiterte­n Führungsze­ugnis stehen alle Sexualdeli­kte, die der Betroffene je begangen hat – anders als in der normalen Variante, wo be stimmte Delikte im Sinne der Resozia lisierung des Verurteilt­en ausgespart werden. ● Beantragt werden kann ein erwei tertes Führungsze­ugnis bei der ört

lichen Meldebehör­de. Es kostet 13 Euro. Das katholisch­e Bistum Augs burg sowie die zuständige­n Stellen in nerhalb der evangelisc­hen Kirche erstatten den Betrag – genauso wie viele Vereine. ● Ehrenamtli­che in Vereinen haben vielerorts zwei Möglichkei­ten: Ent weder sie reichen ihr Führungsze­ugnis direkt beim Verein ein oder sie ge hen damit zur Gemeinde und lassen sich eine sogenannte Unbedenkli­ch keitsbesch­einigung ausstellen. Darin wird bestätigt, dass sie Kindern noch nie zu nahe gekommen sind. Andere Einträge aus dem Führungsze­ugnis bleiben außen vor. (AZ)

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