Augsburger Allgemeine (Land West)
Chef darf längeren Urlaub nicht willkürlich ablehnen
In manchen Betrieben gilt die ungeschriebene Regel: Mehr als zwei Wochen Urlaub am Stück sind nicht drin. Dabei sei das arbeitsrechtlich gar nicht ohne Weiteres zulässig, sagt Carola Nordmann, Anwältin für Arbeitsrecht. Es sei gesetzlich vorgeschrieben, dass der Arbeitgeber Urlaub zusammenhängend gewähren muss. Allerdings dürfe der Arbeitgeber aus betrieblichen Gründen zwölf freie Arbeitstage am Stück ablehnen, wenn Arbeitskräfte aufgrund der Saison unabkömmlich sind.