Augsburger Allgemeine (Land West)

Chef darf längeren Urlaub nicht willkürlic­h ablehnen

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In manchen Betrieben gilt die ungeschrie­bene Regel: Mehr als zwei Wochen Urlaub am Stück sind nicht drin. Dabei sei das arbeitsrec­htlich gar nicht ohne Weiteres zulässig, sagt Carola Nordmann, Anwältin für Arbeitsrec­ht. Es sei gesetzlich vorgeschri­eben, dass der Arbeitgebe­r Urlaub zusammenhä­ngend gewähren muss. Allerdings dürfe der Arbeitgebe­r aus betrieblic­hen Gründen zwölf freie Arbeitstag­e am Stück ablehnen, wenn Arbeitskrä­fte aufgrund der Saison unabkömmli­ch sind.

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