Augsburger Allgemeine (Land West)

Wer keine Umsatzsteu­er in Rechnung stellen kann

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Kleinunter­nehmer dürfen keine Umsatzsteu­er in ihren Rechnungen ausweisen. Darauf weist der Steuerbera­terverband BerlinBran­denburg hin. Stellen sie trotzdem Umsatzsteu­er in Rechnung, müssen sie diese an das Finanzamt abführen. Als Kleinunter­nehmer gilt, wer im vorangegan­gen Jahr einen Umsatz bis zu 17500 Euro hatte und im laufenden Jahr voraussich­tlich nicht mehr als 50000 Euro Umsatz machen wird.

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