Augsburger Allgemeine (Land West)
Wer keine Umsatzsteuer in Rechnung stellen kann
Kleinunternehmer dürfen keine Umsatzsteuer in ihren Rechnungen ausweisen. Darauf weist der Steuerberaterverband BerlinBrandenburg hin. Stellen sie trotzdem Umsatzsteuer in Rechnung, müssen sie diese an das Finanzamt abführen. Als Kleinunternehmer gilt, wer im vorangegangen Jahr einen Umsatz bis zu 17500 Euro hatte und im laufenden Jahr voraussichtlich nicht mehr als 50000 Euro Umsatz machen wird.