Augsburger Allgemeine (Land West)
Offene Fragen zur Baustellenzufahrt
Industrie Das Landratsamt überprüft die Straße zum Stahlwerk in Herbertshofen und bleibt daraufhin einige Antworten schuldig.
Meitingen Herbertshofen Wer auf der alten B 2 an den Lech-Stahlwerken vorbeifährt, kann sie deutlich erkennen – die neue Baustellenzufahrt im Süden. Diese breite Straße wurde errichtet, weil auf dem Werksgelände derzeit viel gebaut und umstrukturiert wird. Unter anderem wird der Schrottplatz eingehaust, und das Walzwerk soll erweitert werden.
Nun gibt es aber Verwirrung rund um die Baustellenzufahrt. Denn diese ist gut ausgebaut, geteert, sehr breit und im Mündungsbereich dreispurig. Auf eine Anfrage der stahlwerkskritischen Bürgerinitiative Lech-Schmuttertal hin antwortete ein Mitarbeiter der Unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt in einer Mail, dass er die Auffassung vertrete, dass diese Straße nicht einer „vorübergehenden Baustraße entspricht, sondern eine neue Werkszufahrt darstellt“. Weiter führt der Mitarbeiter aus, dass die Breite des gerodeten Waldstreifens deutlich über den genehmigten sieben Metern liegen dürfte, was noch vor Ort überprüft werden müsse. „Aus Sicht der unteren Naturschutzbehörde besteht mit dieser Zufahrt kein Einverständnis“, heißt es in dieser Mail.
Es folgte ein Termin vor Ort mit Vertretern der Behörden und des Lech-Stahlwerkes. Doch seitdem reagierte der Mitarbeiter der Unteren Naturschutzbehörde nicht mehr auf Nachfragen, die sich unter anderem auf die genehmigte und nun tatsächlich ausgeführte Straßenbreite bezogen.
Schriftlich ließ er über die Pressestelle des Landratsamtes mitteilen, dass „die Baustraße selbst verfahrensfrei“sei. Insofern sei vor Ort nur überprüft worden, ob sie sich innerhalb der genehmigten Rodungsgrenzen bewege. Weiter erklärte der Mitarbeiter, dass die für die Baustraße gerodete Waldfläche kleiner sei als der genehmigte Rodungsumfang. Das bestätigt auch Ralf Gang vom Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Augsburg. Er kommt zu folgendem Schluss: „Wir haben vor Ort festgestellt, dass die Baustraße im Einklang mit der genehmigten forstfachlichen Planung steht.“Die gleiche Fläche, die für die Straße abgeholzt wurde, müsste vom Stahlwerk auch wieder aufgeforstet werden.
Das Besondere dabei: Das gerodete Areal ist zum größten Teil als Bannwald ausgewiesen, und dieser ist besonders geschützt. Laut dem Waldgesetz für Bayern darf dort nur dann eine Rodung erfolgen, wenn direkt angrenzend eine Ersatzaufforstung gewährleistet ist. Laut Gang entspreche in diesem Fall die vorgesehene Ersatzaufforstung den gesetzlichen Anforderungen.
Das Stahlwerk würde eine entsprechende Fläche, die direkt an den vorhandenen Bannwald angrenze, zwischen dem Lechkanal und dem Lech bei Herbertshofen aufforsten. Dieses Areal liegt allerdings auf der anderen Straßenseite des Werkes. „Eine Straße trennt einen Wald nicht“, sagt Gang dazu. Außerdem müsse man sehen, dass sich der Bannwald nicht nur entlang des Stahlwerkes, sondern fast über die gesamten Lechauwälder erstrecke.
Detaillierte Auskünfte erteilt Markus Kihm, der Pressesprecher der Lech-Stahlwerke. „Die Baustraße ist so hergestellt worden, wie sie genehmigt wurde“, erklärt er. Dabei ergebe sich die Breite der Straße aus dem genehmigten Rodungsraum von 10500 Quadratmetern.
Außerdem habe die Baustellenzufahrt verschiedene Breiten an verschiedenen Stellen. Er erläutert auch, warum die Straße so gut ausgebaut wurde. Dies sei nötig, weil dort täglich Lastwagen fahren. Laut Kihm ist ein Rückbau der Straße bis 2019 festgeschrieben. Er machte allerdings bereits jetzt klar: „Wenn jemand sagt, das soll so bleiben, weil es weniger Verkehr im Norden gibt, dann können wir darüber reden.“
Gerodete Fläche ist als Bannwald ausgewiesen