Augsburger Allgemeine (Land West)
Wer sich mit der Steuer beeilen sollte
Finanzen Die Abgabefrist für die diesjährige Erklärung sorgt für Verwirrung. In Bayern und anderswo haben Bürger erstmals zwei Monate mehr Zeit. Dieser Puffer gilt aber nicht für alle
Augsburg
Bald fällt die Klappe für die diesjährige Steuererklärung. Am Mittwoch, 31. Mai, endet die Abgabefrist. Eigentlich. In diesem Jahr aber sorgt unter Trödlern eine kurzfristige Verlängerung für Verwirrung: Einige Bundesländer wie Bayern, Nordrhein-Westfalen, Hessen und Sachsen werben erstmals offiziell mit einer Ausnahmeregelung, die ein Hinausschieben des Abgabetermins um zwei Monate erlaubt, erläutert Bernd Werner, Vorstand der Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer in Gladbeck. Aber aufgepasst: längst nicht alle können davon profitieren. Der neue Zeitpuffer gilt nur für eine elektronische Erklärung mit Zertifikat.
Ein Grund für das Termin-Wirrwarr dürfte eine Neuerung in Paragraf Krankheit, ein Umzug oder fehlende Unterlagen. Rührt sich das Finanzamt nicht, ist der Aufschub stillschweigend gewährt.
Aber wer muss überhaupt eine Steuererklärung abgeben? Auf jeden Fall Arbeitnehmer mit den Steuerklassen 6, die zeitgleich mehrere Beschäftigungsverhältnisse hatten. Oder Eheleute, die berufstätig waren, zusammen veranlagt und in Steuerklasse 3 oder 5 sind. Ebenso Bürger, die 2016 Nebeneinkünfte von über 410 Euro zum Hauptgehalt hatten oder sich einen Freibetrag eintragen ließen, um monatlich mehr netto in der Tasche zu haben.
Wer 2016 Kurzarbeiter- oder zeitweilig Arbeitslosengeld bekam, ist ebenfalls zur Steuererklärung verpflichtet. Das gilt auch für andere Lohnersatzleistungen wie etwa Kranken-, Mutterschafts- oder Elterngeld,