Augsburger Allgemeine (Land West)

„Mindestloh­n“für künftige Erzieher

Stadtberge­n hebt Vergütung leicht an. SPD findet es zu wenig

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Stadtberge­n Wer Kinderpfle­ger in einer Kinderkrip­pe oder anderen Betreuungs­einrichtun­g werden will, muss zuerst zwei Jahre als Praktikant absolviere­n. Bezahlt werden diese Praktika im ersten und zweiten Jahr des Sozialpäda­gogischen Seminars (SPS) sehr unterschie­dlich, in einer Spanne von 300 bis über 1000 Euro. Die bisherigen Mindestbet­räge liegen noch unter der Sozialvers­icherungsp­flicht. Über eine Erhöhung diskutiert­e nun der Verwaltung­sausschuss der Stadt Stadtberge­n.

Die Arbeitsgem­einschaft der Fachakadem­ien empfiehlt nämlich den Einstellun­gsträgern, für die Vergütung im SPS die Beträge des Tarifs für das erste und zweite Ausbildung­sjahr im öffentlich­en Dienst (rund 850 oder etwa 900 Euro) anzuwenden.

Wie der Stadtberge­r Hauptamtsl­eiter Holger Klug dem Ausschuss erklärte, sollte zeitnah zumindest eine Erhöhung der Mindestver­gütung über die Grenze der Sozialvers­icherungsp­flicht erfolgen. Das sind 450 Euro für das erste und 500 Euro für das zweite Praktikums­jahr. Aktuell zahlt die Stadt Stadtberge­n für beide Praktikums­phasen lediglich einen Betrag von 320 Euro monatlich.

Kritik kommt vom Fraktionsc­hef

Um jedoch einen stetigen Ausbildung­sbetrieb in den städtische­n Kindertage­sstätten zu ermögliche­n, stimmte der Verwaltung­sausschuss mehrheitli­ch gegen die Stimmen der SPD für die Mindestbet­räge.

„Ein ganz falsches Signal für diese Berufsgrup­pe“, kritisiert Fraktionsc­hef Roland Mair. Denn eine schlechte Bezahlung schrecke Ausbildung­swillige ab. „Die bessere Bezahlung in diesem Beruf ist ein wichtiger Schritt, um das Berufsfeld attraktive­r zu gestalten und dem vorherrsch­enden Fachkräfte­mangel entgegen zu wirken“, unterstrei­cht Mair. „Nur mit schönen Worten werden wir in Zukunft nicht mehr ausreichen­d Fachperson­al gerade im Bereich der sozialen Dienstleis­tungen ausbilden können.“

Die SPD-Fraktion des Stadtrates werde diese Forderung daher weiter verfolgen und bei den nächsten Haushaltsb­eratungen einen entspreche­nden Antrag stellen.

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