Augsburger Allgemeine (Land West)
Oktoberfestbesucher begrapscht Frau im Zug
Amtsgericht Betrunkene Heimfahrt mit Folgen: 59-Jähriger muss 2400 Euro Strafe zahlen
Gersthofen/Meitingen Es bleibt dabei: Weil er auf dem Rückweg vom Oktoberfest eine Mitreisende im Zug an den Brüsten gepackt und beleidigt hat, muss ein 59-Jähriger eine Geldstrafe von 2400 Euro bezahlen. Seinen Einspruch dagegen hat der Angeklagte jetzt bei der Hauptverhandlung vor dem Augsburger Amtsgericht zurückgezogen.
Was denn seinerzeit passiert sei, wollte Richter Stefan Lenzenhuber von dem Mann aus Nördlingen wissen. Der antwortete, dass er sich kaum erinnern könne. Er habe damals auf der Wiesn vier oder fünf Mass Bier getrunken. Dann spreche ja nichts gegen die Darstellung der Geschädigten und Nebenklägerin bei der Polizei, so der Richter.
Und er machte dem Angeklagten klar, dass der Strafbefehl sich für die zur Diskussion stehenden Delikte am untersten Rand bewege. Er sehe kaum einen Grund, die Höhe der Strafe nach unten zu korrigieren, so der Richter und riet zur Rücknahme des Einspruchs. Damit würden zumindest der Geschädigten peinliche Angaben bei der Beweisaufnahme vor Gericht erspart werden.
Nach kurzer Beratung mit seinem Rechtsanwalt Heiko Loder stimmte der Angeklagte zu und nahm den Einspruch zurück. Er nutzte die Gelegenheit, sich bei der Frau zu entschuldigen: „Das war eine blöde Aktion von mir, es tut mir leid.“
Passiert war laut Staatsanwältin Birgit Milzarek Folgendes: Am Abend des 29. September 2016 befand sich der Angeklagte in einem Regionalexpress aus München auf der Heimfahrt Richtung Donauwörth.
Auf Höhe Meitingen habe der im Gang stehende 59-Jährige das Gleichgewicht verloren – möglicherweise aufgrund seiner Alkoholi-
sierung nach dem Oktoberfestbesuch. Er sei auf den Rücken der in einer Bank sitzenden Geschädigten gefallen, die auf dem Heimweg von der Arbeit war. Dabei soll er sie von hinten umfasst und fest an beiden
Brüsten gepackt haben. Selbst als sich die Frau wehrte, habe er zunächst nicht losgelassen. Begleitend zu den Griffen belegte der Angeklagte die Frau mit allerlei Beleidigungen. Die Geschädigte erlitt zwei
Blutergüsse von den Griffen des Mannes. Die Frau hatte den Vorfall bei der Polizei angezeigt. Daraufhin erhielt der Angeklagte einen Strafbefehl in Höhe von 2400 Euro wegen vorsätzlicher Körperverletzung
und Beleidigung. Durch die Rücknahme des Einspruchs ist der Strafbefehl rechtskräftig. Über weitere Folgen der Angelegenheit (Schadensersatz) muss zivilgerichtlich befunden werden.