Augsburger Allgemeine (Land West)
Bundestag bessert die Renten nach
Gesetze Anreize für mehr betriebliche Vorsorge. Auch Erwerbsgeminderte bekommen mehr Geld
Berlin
Der Bundestag hat am Donnerstag die angekündigte Neuregelung der Betriebsrenten beschlossen. Das mit den Stimmen der Großen Koalition verabschiedete Gesetz sieht vor, die Arbeitgeber von der bisherigen Haftung für einen bestimmten Ertrag der Beiträge zu entbinden. Linke und Grüne stimmten gegen das Gesetz zur neuen Betriebsrente. Mit der Schaffung des Sozialpartnermodells verfolgt der Gesetzgeber das Ziel, dass die Betriebsrenten stärker auch für Geringverdiener sowie die Beschäftigten in kleineren Betrieben angeboten werden. Hier gibt es nach Auffassung der Bundesregierung bislang noch Lücken.
Die durch den Wegfall der Arbeitgebergarantie eingesparten Sozialbeiträge müssen künftig in Höhe von 15 Prozent an die Beschäftigten weitergegeben werden, wenn diese eine Betriebsrente abschließen. Bei Einkommen bis zu 2200 Euro brutto monatlich wird ein Arbeitgeberzuschuss von bis zu 480 Euro jährlich mit bis zu 144 Euro vom Fiskus bezuschusst. Wer im Alter auf staatliche Grundsicherung angewiesen ist, soll bis zu 200 Euro monatlich von seiner Betriebsrente einbehalten dürfen, anstatt sie an den Sozialhilfeträger abtreten zu müssen.
Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) wies in der Debatte Befürchtungen der Opposition zurück, der Wegfall der Arbeitgebergarantien erzeuge neue Risiken für die Beschäftigten. Die bislang geltenden Garantien seien der Hauptgrund dafür, dass Betriebsrenten gerade in kleineren Betrieben oft nicht angeboten würden, sagte sie.
Der Bundestag beschloss im Rahmen seiner umfangreichen Tagesordnung am Abend zwei weitere Rentennachbesserungen. Zum einen werden die unterschiedlichen Rentenwerte in West- und Ostdeutschland in sieben Schritten bis Juli 2024 angeglichen. Bis Anfang 2025 soll dann auch der sogenannte Hochwertungsfaktor fallen, der bislang ostdeutsche Beitragszahler besserstellt. Auch die Beitragsbemessungsgrenzen werden angeglichen. Die Kosten der Reform werden für das Startjahr 2018 mit 600 Millionen Euro veranschlagt, im Jahr der kompletten Angleichung des Rentenrechts 2025 sollen es dann 3,9 Milliarden Euro sein.
Der letzte Rentenreform-Beschluss der Legislaturperiode betraf die Erwerbsminderungsrente. Deren Bezieher sollen bei der Berechnung der Rentenhöhe schrittweise so gestellt werden, als hätten sie bis zum 65. Lebensjahr weitergearbeitet. Bislang gilt hier das 62. Lebensjahr. Die Erwerbsgeminderten seien stärker von Grundsicherungsleistungen abhängig als Altersrentner, hieß es zur Begründung. Union, SPD, Linke und Grüne stimmten einmütig für das Gesetz, auch wenn es der Opposition nicht weit genug ging.