Augsburger Allgemeine (Land West)
Wohin mit den Häuschen auf Rädern?
Wohnen Eckardt Albrecht hat für 170 000 Euro drei „Mobile Homes“gekauft. Doch nun darf er sie nicht aufstellen
Emersacker
Wer diese kleinen, bunten Häuschen betritt, der merke gar nicht, dass er in einer Art Wohnwagen steht, sagt Eckardt Albrecht. Es gibt ein Wohnzimmer, ein Bad mit Dusche, mehrere Schlafzimmer, Heizkörper, Kamin. Albrecht hat kürzlich drei dieser Mobile Homes (englisch für „mobiles Zuhause“) gekauft und dafür eine stolze Summe ausgegeben. Eigentlich wollte er die drei Häuser auf Rädern – man kennt solche Exemplare vor allem von Campingplätzen – in Emersacker aufstellen. Doch das hat der Gemeinderat jetzt abgelehnt.
Albrecht hatte alles schon genau geplant: Die drei Häuser sollten auf seinem Grundstück stehen, auf dem sich früher die Tennisplätze befanden. Er wollte Terrassen anbauen und Gärten anlegen und die Unterkünfte dann vermieten: an Handwerker auf Montage, Messegäste oder Urlauber. Doch daraus wird vorerst nichts.
Auf der Tagesordnung des Gemeinderates Emersacker stand nun ein Bauantrag für die Aufstellung dieser Wohncontainer auf dem Grundstück. Bürgermeister Michael Müller teilte mit, dass im Bebauungsplan eine derartige Bebauung nicht vorgesehen sei und deshalb zehn Befreiungen von den Vorschriften nötig seien – von der Geschosshöhe über die Firstrichtung bis zur Dacheindeckung. „Auf einem Campingplatz würde ich so ein Häuschen sofort mieten“, erklärte der Bürgermeister. Unmittelbar am Rand des Baugebietes habe er aber große Bedenken. Mit dem Einvernehmen der Gemeinde würde man Fakten schaffen, und die Gemeinde hätte dann keine Möglichkeit mehr, Einfluss zu nehmen. Gemeinderat Ralph Behr sah dies ähnlich. Er sehe die große Gefahr, dass auf dem Grundstück etwas entstehe, was man dort nicht haben wolle. Mit 10:2 Stimmen wurde das gemeindliche Einvernehmen schließlich abgelehnt.
Nach der Abstimmung verließ der Grundstückseigentümer, der im Gemeinderat für sein Vorhaben geworben hatte, etwas erzürnt die Sitzung. Im Gespräch mit unserer Zeitung erklärt er, im Gemeinderat sei immer von „Wohncontainern“die Rede gewesen. Das Wort passe aber nicht: „Das sind wunderschöne Wohnwagen.“Was Albrecht besonders ärgert: Er habe in der VG Welden zuerst nachgefragt, ob er die Mobile Homes aufstellen dürfe. Die Mitarbeiterin im Rathaus habe gesagt, das sei kein Problem. Daraufhin habe er die Ausstellungsstücke auf einer Messe in Stuttgart gekauft. Jetzt sieht die Sache anders aus. „Ich kaufe ja nichts für 170000 Euro auf Risiko“, sagt Albrecht und hat einen Anwalt eingeschaltet, der prüfen soll, wie es nun weitergehen kann. Die drei Häuser stehen seit einiger Zeit am Parkplatz des Sport- und Schützenheims. Nun will Albrecht sie erst mal wieder zu sich holen. Doch die Frage, wo er seinen Neuerwerb aufstellen kann, bleibt.
Simone Graßler von der Pressestelle des Landratsamts erklärt, wie die rechtliche Lage aussieht: „Das geplante Mobile Home ist eine bauliche Anlage, die baurechtlich der Genehmigungspflicht unterliegt. Für das Vorhaben ist daher bei der Gemeinde ein Bauantrag einzureichen.“Das Baugrundstück liege im Geltungsbereich eines rechtsverbindlichen Bebauungsplan es, dessen Festsetzungen würden offensichtlich nicht eingehalten. Graßler erklärt: „Zwar gibt es grundsätzlich die Möglichkeit, eine Befreiung von der Einhaltung der Bebauungsplan festsetzungen zu beantragen, allerdings ist dazu das Einvernehmen der zuständigen Gemeinde erforderlich. Die Gemeinde kann aber ihr Einvernehmen zu einem derartigen Antrag verweigern; eine Begründung dazu wäre erforderlich.“Ob die Verweigerung rechtmäßig ist, werde bei der Genehmigungs behörde, also dem Landratsamt, geprüft. Die Fachstelle könne diesen Fall aber erst beurteilen, wenn ihr der Bauantrag vorliegt.