Augsburger Allgemeine (Land West)

Wohin mit den Häuschen auf Rädern?

Wohnen Eckardt Albrecht hat für 170 000 Euro drei „Mobile Homes“gekauft. Doch nun darf er sie nicht aufstellen

- VON SIMONE KUCHENBAUR UND MANUELA BAUER

Emersacker

Wer diese kleinen, bunten Häuschen betritt, der merke gar nicht, dass er in einer Art Wohnwagen steht, sagt Eckardt Albrecht. Es gibt ein Wohnzimmer, ein Bad mit Dusche, mehrere Schlafzimm­er, Heizkörper, Kamin. Albrecht hat kürzlich drei dieser Mobile Homes (englisch für „mobiles Zuhause“) gekauft und dafür eine stolze Summe ausgegeben. Eigentlich wollte er die drei Häuser auf Rädern – man kennt solche Exemplare vor allem von Campingplä­tzen – in Emersacker aufstellen. Doch das hat der Gemeindera­t jetzt abgelehnt.

Albrecht hatte alles schon genau geplant: Die drei Häuser sollten auf seinem Grundstück stehen, auf dem sich früher die Tennisplät­ze befanden. Er wollte Terrassen anbauen und Gärten anlegen und die Unterkünft­e dann vermieten: an Handwerker auf Montage, Messegäste oder Urlauber. Doch daraus wird vorerst nichts.

Auf der Tagesordnu­ng des Gemeindera­tes Emersacker stand nun ein Bauantrag für die Aufstellun­g dieser Wohncontai­ner auf dem Grundstück. Bürgermeis­ter Michael Müller teilte mit, dass im Bebauungsp­lan eine derartige Bebauung nicht vorgesehen sei und deshalb zehn Befreiunge­n von den Vorschrift­en nötig seien – von der Geschosshö­he über die Firstricht­ung bis zur Dacheindec­kung. „Auf einem Campingpla­tz würde ich so ein Häuschen sofort mieten“, erklärte der Bürgermeis­ter. Unmittelba­r am Rand des Baugebiete­s habe er aber große Bedenken. Mit dem Einvernehm­en der Gemeinde würde man Fakten schaffen, und die Gemeinde hätte dann keine Möglichkei­t mehr, Einfluss zu nehmen. Gemeindera­t Ralph Behr sah dies ähnlich. Er sehe die große Gefahr, dass auf dem Grundstück etwas entstehe, was man dort nicht haben wolle. Mit 10:2 Stimmen wurde das gemeindlic­he Einvernehm­en schließlic­h abgelehnt.

Nach der Abstimmung verließ der Grundstück­seigentüme­r, der im Gemeindera­t für sein Vorhaben geworben hatte, etwas erzürnt die Sitzung. Im Gespräch mit unserer Zeitung erklärt er, im Gemeindera­t sei immer von „Wohncontai­nern“die Rede gewesen. Das Wort passe aber nicht: „Das sind wunderschö­ne Wohnwagen.“Was Albrecht besonders ärgert: Er habe in der VG Welden zuerst nachgefrag­t, ob er die Mobile Homes aufstellen dürfe. Die Mitarbeite­rin im Rathaus habe gesagt, das sei kein Problem. Daraufhin habe er die Ausstellun­gsstücke auf einer Messe in Stuttgart gekauft. Jetzt sieht die Sache anders aus. „Ich kaufe ja nichts für 170000 Euro auf Risiko“, sagt Albrecht und hat einen Anwalt eingeschal­tet, der prüfen soll, wie es nun weitergehe­n kann. Die drei Häuser stehen seit einiger Zeit am Parkplatz des Sport- und Schützenhe­ims. Nun will Albrecht sie erst mal wieder zu sich holen. Doch die Frage, wo er seinen Neuerwerb aufstellen kann, bleibt.

Simone Graßler von der Pressestel­le des Landratsam­ts erklärt, wie die rechtliche Lage aussieht: „Das geplante Mobile Home ist eine bauliche Anlage, die baurechtli­ch der Genehmigun­gspflicht unterliegt. Für das Vorhaben ist daher bei der Gemeinde ein Bauantrag einzureich­en.“Das Baugrundst­ück liege im Geltungsbe­reich eines rechtsverb­indlichen Bebauungsp­lan es, dessen Festsetzun­gen würden offensicht­lich nicht eingehalte­n. Graßler erklärt: „Zwar gibt es grundsätzl­ich die Möglichkei­t, eine Befreiung von der Einhaltung der Bebauungsp­lan festsetzun­gen zu beantragen, allerdings ist dazu das Einvernehm­en der zuständige­n Gemeinde erforderli­ch. Die Gemeinde kann aber ihr Einvernehm­en zu einem derartigen Antrag verweigern; eine Begründung dazu wäre erforderli­ch.“Ob die Verweigeru­ng rechtmäßig ist, werde bei der Genehmigun­gs behörde, also dem Landratsam­t, geprüft. Die Fachstelle könne diesen Fall aber erst beurteilen, wenn ihr der Bauantrag vorliegt.

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Foto: Simone Kuchenbaur Bereits seit einiger Zeit stehen am Parkplatz des Sport und Schützenhe­ims in Emersacker drei sogenannte Mobile Homes. Doch nun hat der Gemeindera­t den Bauantrag ab gelehnt.

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