Augsburger Allgemeine (Land West)
Betrunkener will bei der Polizei schlafen
Autofahrer legt sich mit vier Beamten an. Er kommt nachts wieder
Bobingen
Ihre liebe Not hatten vier Polizeibeamte mit diesem betrunkenen Autofahrer, den sie aus dem Verkehr gezogen hatten. Ob unterwegs oder auf der Dienststelle in Bobingen: Fast ununterbrochen beleidigte er sie aufs Heftigste und zeigte keinerlei Respekt vor ihnen. Letztendlich aber wurden sie den 51-Jährigen nicht mehr los, denn die Sitzbank im Vorraum ihrer Inspektion in Bobingen hatte er sich auch noch als Schlafplatz ausgesucht. Damit zollte er seinen 2,42 Promille Alkohol im Blut Tribut.
Zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Monaten mit einer Bewährungszeit von fünf Jahren wurde er jetzt am Amtsgericht Augsburg verurteilt. Zudem muss er 120 Stunden gemeinnützige Arbeit ableisten und an 24 Beratungsgesprächen bei der Caritas teilnehmen. Außerdem bleibt sein Führerschein für weitere zwölf Monate unter Verschluss. Das ist die Quittung für sein Verhalten. Der mehrfach vorbestrafte Mann (vertreten von Rechtsanwalt Frank Thaler) hatte vier Beamte der Polizeiinspektion Bobingen mehrmals massiv in ihrer Ehre verletzt, zudem war er betrunken mit dem Auto unterwegs und beging Hausfriedensbruch.
Die Pächterin einer Tankstelle in Bobingen hatte an jenem Sommerabend vergangenen Jahres die Polizei gerufen, weil der Mann nicht nur schwankte und lallte, sondern auch noch einen ihrer Kunden angepöbelt hatte. Bei der späteren Blutentnahme lief der Mann schließlich vollends zur Hochform auf. Jeglichen Respekt ließ er hier vermissen und titulierte die vier Beamten mal als „Mistbullen“, dann wieder als „Wichser“oder etwa „Pisser“. Darüber hinaus gab er ihnen zu verstehen, dass sie ihm sinngemäß am Allerwertesten lecken könnten und überhaupt „nicht ganz dicht“seien. Für aufgeregtes Gemurmel sorgten diese verbalen Übergriffe bei einer Schulklasse im Gerichtssaal. Fast hatte es den Eindruck, als schämten sie sich für den Angeklagten.
So machte auch diese Verhandlung einmal mehr deutlich, welch massiven verbalen Übergriffen Polizeibeamte ausgesetzt sind. Erst vor einigen Wochen sagte bei einem ähnlichen Verfahren einer der Zeugen: „Ich merke mir das schon lange nicht mehr, weil ich sonst nachts nicht mehr schlafen kann.“
Die Alkoholisierung ist er gewöhnt
Da der Angeklagte von vornherein geständig war, wurde nur ein Polizeibeamter gehört. Angesprochen auf die Alkoholisierung des 51-Jährigen meinte er: „Wissen Sie, ich bin’s gewohnt. Deshalb wirkte der auf mich nur ein bisschen angetrunken.“Sowohl schriftlich als auch – wie jetzt – mündlich hatte sich der Mann bei den Beamten entschuldigt. Zuvor hatte er dem Richter noch erklärt, dass er bereits mit 14 Jahren seine ersten Trinkversuche unternommen hätte.
Den Vogel hatte der Angeklagte an besagtem Sommertag gegen 1 Uhr nachts abgeschossen, als er zur Inspektion zurückkehrte und Sturm klingelte, um Anzeige gegen die vier Beamten zu erstatten, wobei er sie erneut herabwürdigte. Einmal in der Dienststelle, legte er sich auf die Bank im Vorraum, um seinen Rausch auszuschlafen. Um wiederholte Aufforderungen, das Haus zu verlassen, scherte er sich nicht: „Ich wollte mir doch nur meinen Haustürschlüssel abholen.“
Von fortdauernden Beleidigungen sprach in seinem Plädoyer der Staatsanwalt, von alkoholbedingter Enthemmung der Verteidiger. „Da Sie therapiewillig sind, hoffe ich, dass Sie jetzt endlich auf dem richtigen Weg sind“, redete der Richter dem Mann ins Gewissen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.