Augsburger Allgemeine (Land West)
Vollverschleierung in der Öffentlichkeit wird verboten
In Österreich tritt am 1. Oktober ein Verbot der Vollverschleierung im öffentlichen Raum in Kraft. Bundespräsident Alexander Van der Bellen verlieh der Neuregelung durch seine Unterschrift am Freitag Gesetzeskraft, obwohl er die im Mai vom Parlament beschlossene Maßnahme „kein gutes Gesetz“genannt hatte. Wer ab Anfang Oktober vollverschleiert – etwa mit Burka oder Nikab – in die Öffentlichkeit tritt, muss mit einer Strafe von bis zu 150 Euro rechnen. Das Verbot ist Teil eines Integrationsgesetzes, das für Flüchtlinge und Asylbewerber die Teilnahme an Sprachkursen, Staatsbürgerkunde, Bewerbungsund Arbeitstrainings verpflichtend vorsieht. Wer die Teilnahme an dem zwölfmonatigen Integrationsprogramm verweigert, muss mit Kürzungen staatlicher Zuwendungen rechnen.