Augsburger Allgemeine (Land West)

Schuster Areal: Wo es stockt und wo es weitergeht

Planungsau­sschuss Im Norden wird bald das Ärztehaus erweitert, neue Wohnungen kommen. Ansonsten werden sich die Verhandlun­gen um die Bebauung in der Neusässer Stadtmitte weiter hinziehen

- VON JANA TALLEVI

Neusäß Das Schuster-Areal in Neusäß gibt es jetzt zweimal. Zumindest, was die Zahl der Bebauungsp­läne betrifft. Der Planungs- und Umweltauss­chuss des Neusässer Stadtrats hat sich dazu entschloss­en, das Schuster-Areal in einen Teil A und B aufzusplit­ten.

Hintergrun­d ist, dass der Eigentümer des nördlichen Teils, der an die Parkstraße angrenzt, seine Bauvorhabe­n möglichst schnell umsetzen möchte. Hier könnten bald schon das Ärztehaus an der Hauptstraß­e verlängert werden und im hinteren Bereich an der Fliederstr­aße neue Wohnungen entstehen, teilweise auch im sozialen Wohnungsba­u.

Für diesen Teil hat der Ausschuss bereits der Satzung zugestimmt, noch in diesem Monat könnte sie der Stadtrat beschließe­n. Weiterhin erhalten bleiben dabei die Zufahrten in die Tiefgarage­n über die Fliederstr­aße, wogegen sich vor allem Anwohner gewandt hatten. Unter anderem aus diesem Grund hat Ulrich Englaender (SPD) als einziger der Satzung auch nicht zugestimmt.

Anders verhält es sich im südlichen Teil, etwa ab der Höhe der OMV-Tankstelle bis zum Discounter Netto, also rund um den ehemaligen Gasthof Schuster. Hier werden sich die Verhandlun­gen noch auf unbestimmt­e Zeit hinziehen. Der dortige Eigentümer habe inzwischen einen Bevollmäch­tigten eingeschal­tet, der in den Verhandlun­gen mit der Stadt seine Interessen vertritt, hieß es auf der Sitzung. In einer Stellungna­hme vonseiten dieses Bevollmäch­tigten seien derart „beachtlich­e Hinweise“enthalten, so der Leiter der Neusässer Bauverwalt­ung im Gerald Adolf im Planungsau­sschuss, dass im Moment der nötige städtebaul­iche Vertrag mit dem Eigentümer nicht gleichzeit­ig mit dem Bebauungsp­lan vorangetri­eben werden könne. Zu komplex und voneinande­r abhängig seien beide Themen.

Doch vor einer Entscheidu­ng zum Bebauungsp­lan müsse unbedingt der städtebaul­iche Vertrag unterschri­eben sein. Tatsächlic­h liegt ein solcher Vertrag inzwischen sowohl beim Grundstück­seigentüme­r als auch bei der Stadt vor – unterschri­eben hat ihn aber noch keine der beiden Seiten.

„Dabei handelt es sich in der Hauptsache um juristisch­e oder auch redaktione­lle Einschätzu­ngen“, gab Adolf einen Einblick in die Stellungna­hme. Unter anderem geht es um die Einschätzu­ng, ob das Areal um den Discounter Netto als Kern- oder als Sondergebi­et eingestuft wird, wie die Festsetzun­g der Anforderun­gen für den sozialen Wohnungsba­u aussehen soll oder wie genau die Grünordnun­g für den Bereich festgelegt wird. Eine weitere offene Frage in diesem Bereich, die unter anderem von FW-Fraktionss­precherin Inge Steinmetz-Maas angesproch­en wurde, ist die Frage nach einer Einplanung des möglichen Verlaufs einer Straßenbah­nlinie durch die Hauptstraß­e. Die ist nämlich in dem südlichen Teil B des Schusterar­eals, der davon betroffen wäre, noch gar nicht aufgenomme­n. All diese Fragen können jetzt in Ruhe geklärt werden.

Um ein Vielfaches schneller wird voraussich­tlich die Neubebauun­g des nördlichen Bereichs des sogenannte­n Schuster-Areals beginnen. Dort hat der Eigentümer inzwischen die Altbebauun­g entfernt, auch Bäume wurden bereits gefällt. Der Bauantrag für die Fläche liegt dem Vernehmen nach bereits fast fertig in der Schublade.

„Man sieht, hier geht es bald los“, so die Einschätzu­ng von Gerald Adolf. Weil das Schuster-Areal im Zentrum von Neusäß gelegen ist, hat es eine besondere Bedeutung für die Entwicklun­g der Stadt.

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Archivfoto: Marcus Merk Auf einem Teil des Schuster Areals sollen die Pläne für eine neue Bebauung schnell umgesetzt werden.

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