Augsburger Allgemeine (Land West)
Die Geschichte hinter einer Unfallserie
Justiz Ende 2016 hatte eine damals 19-Jährige mehrere Autos beschädigt und eine Frau verletzt. Sie war betrunken, wie oft zu dieser Zeit. Jetzt will sie ihre Probleme in den Griff bekommen
120 Sozialstunden, fünf Beratungsgespräche und mindestens 16 Monate Führerscheinsperre – dazu verurteilte das Jugendgericht des Augsburger Amtsgerichtes eine junge Angeklagte. Sie hatte vergangenes Jahr mit über 2,3 Promille Blutalkohol bei einer Unfallserie eine Frau verletzt und an insgesamt sechs Autos rund 30000 Euro Sachschaden angerichtet.
Die damals 19-Jährige hatte einer Reihe von Autobesitzern eine unschöne Weihnachtsüberraschung beschert: Nach einer Glühwein-Feier und einer geleerten Flasche Wein zu Hause setzte sich die Angeklagte am Abend des 23. Dezember 2016 erheblich betrunken in ihr Auto und fuhr los. Zunächst rammte sie auf der Inverness-Allee das Fahrzeug einer 40-Jährigen, die dabei leicht verletzt wurde. Trümmer beschädigten ein drittes Fahrzeug. Statt anzuhalten, fuhr die 19-Jährige weiter. In der Steinernen Furt krachte sie zunächst auf einen geparkten Wagen, der gegen das Auto davor geschoben wurde – und beging die nächste Unfallflucht. Gleich darauf rammte sie erneut ein Fahrzeug am Straßenrand. Etwas weiter blieb sie auf einem Firmenparkplatz stehen, wo sie von der bereits alarmierten Polizei abgeholt werden konnte. Soweit die Fakten aus der Anklageschrift, die die 19-Jährige nicht wirklich gestehen konnte, weil sie sich nach eigener Angabe nicht mehr erinnern konnte.
Günther Baumann, der sich als erfahrenen Jugendrichter bezeichnete, konnte sich nicht erinnern, dass ihm eine (damals) erst 19-Jährige schon einmal mit einem derart hohen Promillewert untergekom- men war. Über 2,3 Promille Alkohol im Blut waren nach der Unfallserie bei der unverletzt gebliebenen Fahrerin gemessen worden.
Auf der Suche nach Ursachen half neben der Angeklagten auch deren Mutter. Sie berichtete als ProzessZuschauerin, wie ihre Tochter nach der Scheidung der Eltern Depressionen und eine Essstörung (Bulimie) entwickelte. Und dann sei der Alkohol dazugekommen, so die Angeklagte, den sie „mit 17 aber noch im Griff hatte“. Immerhin schaffte sie vergangenen Sommer ihr Fachabitur. Danach sei es schlimmer geworden, kamen falsche Freunde und eine enttäuschte Beziehung hinzu. Täglich eine Flasche Wein, das sei ihr Pensum gewesen, so die schmächtige Frau vor Gericht. Mehrfach habe sie sich stationären Entgiftungen unterzogen, dann aber doch wieder getrunken. Selbst nach der Unfallserie gab es kein Halten. Eine erste Gerichtsverhandlung im vergangenen Mai versäumte die Angeklagte, weil sie sich am Vortag aus Angst betrunken habe. Auch zum aktuellen Termin sei sie nach einer Woche der Entgiftung direkt aus dem Krankenhaus gekommen. Sie sei aber willens, ihre Situation mit einer ambulanten Therapie in den Griff zu bekommen.
Mitverhandelt wurde auch ein Vorfall eine Woche vor der Unfallfahrt: Am 17. Dezember 2016 musste die Angeklagte erheblich alkoholisiert und renitent aus der Notaufnahme des Klinikums abgeholt werden. Die beiden herbeigerufenen Polizeibeamten hatte sie mit allerlei Beleidigungen belegt.
Während Staatsanwältin Melanie Ostermeier die aus ihrer Sicht alkoholkranke Angeklagte für ihr Fehlverhalten außer mit Sozialstunden auch mit einem Freizeitarrest belegen wollte, plädierte Rechtsanwalt Gerhard Herz lediglich auf die Sozialstunden. Richter Baumann suchte in seinem Urteil (wegen fahrlässiger Körperverletzung, fahrlässiger und vorsätzlicher Straßenverkehrsgefährdung, unerlaubten Entfernens vom Unfallort und Beleidigung) „nach der richtigen Balance zwischen dem Sanktionieren von Straftaten und dem erzieherisch Notwendigen“. Nach seiner Ansicht sei der Fall der 20-Jährigen anders gelagert als viele andere Trunkenheitsfahrten. Statt eines Arrests verpflichtete er die Angeklagte zur Teilnahme an fünf Beratungsgesprächen beim Verein „Die Brücke“. Auch 120 Sozialstunden bei dem Verein sollen der Unfallfahrerin helfen. Dazu kommt eine mindestens 16-monatige Führerscheinsperre. Das Urteil ist rechtskräftig.