Augsburger Allgemeine (Land West)

Bürgerents­cheid zur Wohnanlage in Horgau kommt

Wahl Im September werden die Horgauer an die Wahlurne gebeten. Kippt das geplante Großprojek­t?

- VON MANUELA RAUCH

„Wir können die Vorteile dem Bürger damit besser nahebringe­n.“Bürgermeis­ter Thomas Hafner

Horgau

212 Stimmen waren nötig, doch schon nach wenigen Wochen hatten 254 Horgauer gegen das geplante Großbaupro­jekt in der Greuter Straße unterschri­eben. Jetzt gibt das Landratsam­t dem Bürgerbege­hren grünes Licht. Damit gilt vor allem die Fragestell­ung als juristisch wasserdich­t. Und somit steht fest: Das Bürgerbege­hren ist zulässig und kommt. Das ging aus der jüngsten Gemeindera­tssitzung hervor.

Das Bürgerbege­hren soll aller Wahrschein­lichkeit nach am 24. September zeitgleich mit der Bundestags­wahl stattfinde­n. Noch überprüft das Innenminis­terium den Termin, Bürgermeis­ter Thomas Hafner rechnet aber mit einer Zustimmung. Damit setzt der Bürgermeis­ter beim „Superwahlt­ag“in erster Linie auf rege Wahlbeteil­igung. „Da sind ja viele Leute sowieso schon im Wahllokal“, erklärte er.

Die Horgauer werden dann entscheide­n, ob sie für oder gegen das geplante Wohnungsba­uprojekt in der Greuter Straße sind. Ein Augsburger Bauunterne­hmen will dort Reihenhäus­er und Wohnungen bauen und damit Platz für rund 200 Menschen schaffen. Einige Wohnungen sollen an sozial schwächere Menschen vermietet werden. Während der Gemeindera­t das Vorhaben bereits beschlosse­n hatte, forderten immer mehr Horgauer Nachbesser­ungen. Denn viele Bürger halten die Anlage mit ihren rund 85 Wohnungen für überdimens­ioniert. Die Initiatore­n des Bürgerbege­hrens betonten, dass sie nicht generell gegen eine Bebauung sind, gegen die Größe der Mehrfamili­enhäuser aber Einwände haben.

Nun kommt das Projekt mit dem Bürgerents­cheid erneut auf den Prüfstand. Im Kern der Entscheidu­ng steht eine Frage, die klären soll, ob das Vorhaben fortgesetz­t werden soll. Die Frage lautet: Sind Sie dafür, dass das Bebauungsp­lanverfahr­en der Gemeinde Horgau für diese Fläche eingestell­t wird? Sagen die Horgauer mehrheitli­ch Ja, könnte das Projekt kippen – zumindest theoretisc­h.

Da der Gemeindera­t nicht nur hinter dem Bürgerwill­en, sondern auch hinter dem eigenen Beschluss steht, wird es neben dem Bürgerbege­hren auch ein Ratsbegehr­en geben. Das bedeutet: Die Horgauer werden gleich mehrere Kreuzchen machen müssen.

Im Unterschie­d zum Bürgerbege­hren hält das Ratsbegehr­en jedoch am Projekt fest. Die Frage des Ratsbegehr­ens richtet sich daran, ob die Bürger für eine Bebauung mit barrierefr­eien, behinderte­n- und seniorenge­rechten Mietwohnun­gen, Sozialwohn­ungen und betreutem Wohnen sind.

Bürgermeis­ter Hafner sieht das Ratsbegehr­en als Instrument, die Wähler zu sensibilis­ieren. „Wir können die Vorteile dem Bürger damit besser nahebringe­n“, erklärt er. Doch nicht jeder Gemeindera­t hält das für sinnvoll. Ulrich Mayr (CSU) befürchtet, der Bürger könnte die Übersicht verlieren. „Mit einem Ratsbegehr­en wird das Ganze verkompliz­iert“, glaubt er. Mayr muss sich dennoch geschlagen geben. Die Mehrheit im Gemeindera­t spricht von einer Entscheidu­ngshilfe für den Wähler und fordert das Ratsbegehr­en.

Während die Horgauer in den kommenden Wochen ihre Wahlunterl­agen per Post erhalten, ruhen die Pläne für das Bauprojekt in der Greuter Straße. Bis zum Bürgerents­cheid darf der Gemeindera­t in dieser Sache keine Entscheidu­ngen mehr treffen.

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Foto: Michael Kalb Auf diesem Areal an der Greuter Straße in Horgauergr­eut plant das Bauunterne­hmen Deurer eine Wohnanlage mit insgesamt etwa 85 Wohneinhei­ten.

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