Augsburger Allgemeine (Land West)
Bürgerentscheid zur Wohnanlage in Horgau kommt
Wahl Im September werden die Horgauer an die Wahlurne gebeten. Kippt das geplante Großprojekt?
„Wir können die Vorteile dem Bürger damit besser nahebringen.“Bürgermeister Thomas Hafner
Horgau
212 Stimmen waren nötig, doch schon nach wenigen Wochen hatten 254 Horgauer gegen das geplante Großbauprojekt in der Greuter Straße unterschrieben. Jetzt gibt das Landratsamt dem Bürgerbegehren grünes Licht. Damit gilt vor allem die Fragestellung als juristisch wasserdicht. Und somit steht fest: Das Bürgerbegehren ist zulässig und kommt. Das ging aus der jüngsten Gemeinderatssitzung hervor.
Das Bürgerbegehren soll aller Wahrscheinlichkeit nach am 24. September zeitgleich mit der Bundestagswahl stattfinden. Noch überprüft das Innenministerium den Termin, Bürgermeister Thomas Hafner rechnet aber mit einer Zustimmung. Damit setzt der Bürgermeister beim „Superwahltag“in erster Linie auf rege Wahlbeteiligung. „Da sind ja viele Leute sowieso schon im Wahllokal“, erklärte er.
Die Horgauer werden dann entscheiden, ob sie für oder gegen das geplante Wohnungsbauprojekt in der Greuter Straße sind. Ein Augsburger Bauunternehmen will dort Reihenhäuser und Wohnungen bauen und damit Platz für rund 200 Menschen schaffen. Einige Wohnungen sollen an sozial schwächere Menschen vermietet werden. Während der Gemeinderat das Vorhaben bereits beschlossen hatte, forderten immer mehr Horgauer Nachbesserungen. Denn viele Bürger halten die Anlage mit ihren rund 85 Wohnungen für überdimensioniert. Die Initiatoren des Bürgerbegehrens betonten, dass sie nicht generell gegen eine Bebauung sind, gegen die Größe der Mehrfamilienhäuser aber Einwände haben.
Nun kommt das Projekt mit dem Bürgerentscheid erneut auf den Prüfstand. Im Kern der Entscheidung steht eine Frage, die klären soll, ob das Vorhaben fortgesetzt werden soll. Die Frage lautet: Sind Sie dafür, dass das Bebauungsplanverfahren der Gemeinde Horgau für diese Fläche eingestellt wird? Sagen die Horgauer mehrheitlich Ja, könnte das Projekt kippen – zumindest theoretisch.
Da der Gemeinderat nicht nur hinter dem Bürgerwillen, sondern auch hinter dem eigenen Beschluss steht, wird es neben dem Bürgerbegehren auch ein Ratsbegehren geben. Das bedeutet: Die Horgauer werden gleich mehrere Kreuzchen machen müssen.
Im Unterschied zum Bürgerbegehren hält das Ratsbegehren jedoch am Projekt fest. Die Frage des Ratsbegehrens richtet sich daran, ob die Bürger für eine Bebauung mit barrierefreien, behinderten- und seniorengerechten Mietwohnungen, Sozialwohnungen und betreutem Wohnen sind.
Bürgermeister Hafner sieht das Ratsbegehren als Instrument, die Wähler zu sensibilisieren. „Wir können die Vorteile dem Bürger damit besser nahebringen“, erklärt er. Doch nicht jeder Gemeinderat hält das für sinnvoll. Ulrich Mayr (CSU) befürchtet, der Bürger könnte die Übersicht verlieren. „Mit einem Ratsbegehren wird das Ganze verkompliziert“, glaubt er. Mayr muss sich dennoch geschlagen geben. Die Mehrheit im Gemeinderat spricht von einer Entscheidungshilfe für den Wähler und fordert das Ratsbegehren.
Während die Horgauer in den kommenden Wochen ihre Wahlunterlagen per Post erhalten, ruhen die Pläne für das Bauprojekt in der Greuter Straße. Bis zum Bürgerentscheid darf der Gemeinderat in dieser Sache keine Entscheidungen mehr treffen.