Augsburger Allgemeine (Land West)
Einhausung ist zwingend erforderlich
Zum gleichen Thema: Die Bürgerinitiative Einhausung B 17 freut sich sehr darüber, dass der bayerische Innenminister und Chef der Bayerischen Obersten Baubehörde, die im Auftrag des Bundes die Nachbesserung an der B 17 plant, nun erstmals öffentlich geäußert hat, dass die von uns seit vielen Jahren geforderte Einhausung der B 17 kommt. Allerdings werden wir die geplanten Maßnahmen genau daraufhin prüfen, ob hiermit alle Problemfelder gelöst werden können, beispielsweise die Belastungen, die von der Hochlage der B17 am Hallenbad ausgehen. Die im Artikel zitierte Aussage von Bürgermeister Metz, „dass die Lärmwerte auch ohne Deckel eingehalten werden“, ist unzutreffend, denn das Lärmgutachten zur bisherigen Planung beweist, dass ohne Einhausung z.B. an Gebäuden in der Flandernstraße die Grenzwerte um bis zu 11 dB(A) überschritten werden, am Hochhaus am Ährenhof sogar um mehr als 13 dB(A)! Nahezu durchgehend entlang der B17 würden die Grenzwerte überschritten. Das Lärmgutachten liegt der Stadt Stadtbergen schon seit 2011 vor.
Es wäre auch nicht ausreichend, die leidgeplagten Anwohner mit Schallschutzfenstern abspeisen zu wollen, da diese den erforderlichen Schutz auch der Außenbereiche (Gärten, Terrassen, Balkone) nicht erbringen können. Zudem müssen die Anwohner auch vor Schadstoffen (Abgase, Feinstaub) geschützt werden, denn mittlerweile ist auch der Schutz vor Schadstoffen gesetzlich vorgeschrieben. Die bisher geplanten einkragenden Wände sind dafür nicht geeignet. Um der Gesetzeslage gerecht zu werden, ist bei einem Verkehrsaufkommen von 80 000 Kfz/Tag eine Einhausung zwingend erforderlich.
Wilhelm König, Bürgerinitiative Ein hausung B 17, Stadtbergen