Augsburger Allgemeine (Land West)

Was ist eine V Person?

-

Aufgabe

● V Personen gehören nicht einer Strafverfo­lgungsbehö­rde an. Sie unterstütz­en diese aber bei der Auf klärung von Straftaten, indem sie vertraulic­he Informatio­nen weiterge ben. Das V steht für Vertrauen. ● Die Informante­n kommen meist aus dem Umfeld oder dem Mi lieu der potenziell­en Straftäter und ha ben deshalb oft Informatio­nen aus erster Hand. ● Polizei und Staatsanwa­lt schaft verpflicht­en sich bei der Zu sammenarbe­it mit V Leuten dazu, de ren Identität grundsätzl­ich geheim zu

Herkunft Identität

halten. Eine Aufhebung dieser Ver pflichtung zu erreichen, ist schwierig. ● Informante­n dür fen nur in Anspruch genommen wer den, wenn die Aufklärung sonst aus sichtslos oder wesentlich erschwert wäre. Erlaubt ist der Einsatz nur bei schweren Verbrechen. Vertraulic­h keit darf nur zugesicher­t werden, wenn der Informant bei Bekanntwer­den der Zusammenar­beit mit den Behörden erheblich gefährdet wäre oder unzu mutbare Nachteile zu erwarten hätte. ● Macht die V Person nach weislich falsche Angaben oder sich

Voraussetz­ungen Wegfall

selbst strafbar, sind die Behörden nicht an die Vertraulic­hkeit gebunden. ● Bei V Personen besteht die Gefahr, dass sie Informatio­nen zum eigenen Vorteil weitergebe­n oder selbst an einer Straftat beteiligt sind. Au ßerdem könnten sie zu einer Straftat provoziere­n. ● Der Einsatz von V Personen ist in den Richtlinie­n für das Strafverfa­hren und das Bußgeld verfahren (RiStBV) festgelegt und vom bayerische­n Justizmini­sterium als zulässiges Mittel der Strafverfo­lgung anerkannt. (sial)

Kritik Rechtsgrun­dlage

Newspapers in German

Newspapers from Germany