Augsburger Allgemeine (Land West)
Was ist eine V Person?
Aufgabe
● V Personen gehören nicht einer Strafverfolgungsbehörde an. Sie unterstützen diese aber bei der Auf klärung von Straftaten, indem sie vertrauliche Informationen weiterge ben. Das V steht für Vertrauen. ● Die Informanten kommen meist aus dem Umfeld oder dem Mi lieu der potenziellen Straftäter und ha ben deshalb oft Informationen aus erster Hand. ● Polizei und Staatsanwalt schaft verpflichten sich bei der Zu sammenarbeit mit V Leuten dazu, de ren Identität grundsätzlich geheim zu
Herkunft Identität
halten. Eine Aufhebung dieser Ver pflichtung zu erreichen, ist schwierig. ● Informanten dür fen nur in Anspruch genommen wer den, wenn die Aufklärung sonst aus sichtslos oder wesentlich erschwert wäre. Erlaubt ist der Einsatz nur bei schweren Verbrechen. Vertraulich keit darf nur zugesichert werden, wenn der Informant bei Bekanntwerden der Zusammenarbeit mit den Behörden erheblich gefährdet wäre oder unzu mutbare Nachteile zu erwarten hätte. ● Macht die V Person nach weislich falsche Angaben oder sich
Voraussetzungen Wegfall
selbst strafbar, sind die Behörden nicht an die Vertraulichkeit gebunden. ● Bei V Personen besteht die Gefahr, dass sie Informationen zum eigenen Vorteil weitergeben oder selbst an einer Straftat beteiligt sind. Au ßerdem könnten sie zu einer Straftat provozieren. ● Der Einsatz von V Personen ist in den Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeld verfahren (RiStBV) festgelegt und vom bayerischen Justizministerium als zulässiges Mittel der Strafverfolgung anerkannt. (sial)
Kritik Rechtsgrundlage