Augsburger Allgemeine (Land West)
Rentnerin bekam viele Anzeigen
Schicksal Münchnerin sammelt Flaschen und hatte schon oft Probleme mit der Bahn
München Der Fall der Rentnerin Anna Leeb, die beim Flaschensammeln am Münchner Hauptbahnhof erwischt wurde und deswegen eine Geldstrafe zahlen muss (wir berichteten), bewegt viele Menschen. Für die 76-Jährige wurden sogar Spendenkonten eingerichtet, sie bekommt Essenseinladungen und kostenlosen Kaffee von hilfsbereiten Münchnern.
Die Staatsanwaltschaft München I widerspricht nun aber der Aussage der Rentnerin, die sagt, sie müsse 2000 Euro zahlen, weil sie einmal am Hauptbahnhof Flaschen gesammelt habe. Außerdem sei sie nun vorbestraft, klagt Leeb. Möglicherweise hat die 76-Jährige den Brief der Staatsanwaltschaft missverstanden. Oberstaatsanwältin Anne Leiding sagt, dass die Frau nicht als vorbestraft gelte, da die Strafe zu niedrig sei. Erst wenn eine Geldstrafe aus mindestens 90 Tagessätzen besteht, gilt sie als Vorstrafe.
Leiding zufolge ist die Rentnerin der Justiz aber bekannt. Grund dafür sind zahlreiche Anzeigen wegen Hausfriedensbruchs, die alle vom Münchner Hauptbahnhof stammen. Wegen mehrerer Fälle wurde vor fünf Jahren ein Strafbefehl gegen die 76-Jährige erlassen. In der Anklage, um die es aktuell geht, wurden vier Fälle behandelt. Dafür ist die Rentnerin laut Staatsanwalt zu einer Geldstrafe von insgesamt 450 Euro verurteilt worden. Auf die deutlich höhere Summe von 2000 Euro kommt Leeb, weil sie den älteren Strafbefehl, die Geldstrafe aus der Verurteilung, die Kostenerstattung an Zeugen und die Anwaltskosten zusammengerechnet hat.
Anzeigen wegen Hausfriedensbruch sind an Bahnhöfen keine Seltenheit. Wer gegen die Hausordnung der Deutschen Bahn verstößt, muss zuerst mit einem Hausverbot und je nach Fall mit einer Anzeige rechnen. An vielen Bahnhöfen ist das Durchsuchen der Abfallbehälter verboten. Das habe sie nicht gewusst, sagt Leeb. Außerdem habe sie von einem Teil der Anzeigen erst viel später erfahren.
Inzwischen ist das Hausverbot wieder aufgehoben. Es stammt von 2013 und ist verjährt – doch Leeb möchte den Bahnhof lieber nicht mehr betreten.