Augsburger Allgemeine (Land West)
Mann muss nach Bombendrohung wohl ins Gefängnis
Justiz Ein 36-Jähriger will bei einer Bank ein Konto eröffnen, was er nicht darf. Als ihm eine Angestellte die Lage erklärt, beleidigt der Mann sie. Vor Gericht wird ihm eine Sache zum Verhängnis
Der Mann, der am 28. Juni dieses Jahres eine Bankfiliale im Universitätsviertel betrat, hatte ein simples Ziel. Er wollte ein Konto eröffnen, nicht mehr, nicht weniger. Eine alltägliche Situation, die derart eskalierte, dass der Mann nun nach einem Urteil des Augsburger Amtsgerichtes ins Gefängnis muss.
Dass es soweit gekommen ist, liegt an dem Verhalten des Mannes selbst. Der 36-Jährige hatte in der Vergangenheit schon öfter mit der Justiz Kontakt, wenn auch oft wegen nicht besonders gravierender Fälle, für die er meist Geld- und Bewährungsstrafen erhielt. Wenn auch nicht immer. Tatsächlich war er erst am 9. Juni aus einer vorangegangen Haft entlassen worden.
Nur knapp drei Wochen später betrat er dann an einem Vormittag die Bank. Dort traf er auf eine Angestellte, die sein Ansinnen prüfte und sich mit einer Kollegin abstimmte. Der Mann, stellte sich heraus, hatte schon einmal ein Konto bei der Bank besessen. Dieses Konto hatte das Kreditinstitut aufgelöst, wie die Frau als Zeugin vor dem Augsburger Amtsgericht sagte. Was nichts anderes bedeutete, dass dieses alte Konto kräftig im Minus gewesen war. In solchen Fällen, schilderte die Angestellte, werde kein neues Konto für jene Kunden eröffnet.
Was sie dem Mann am besagten Tag im Juni auch erklärt habe. Der 36-Jährige reagierte ungehalten. „Er schimpfte los“, sagte die Frau nun. Wäre es dabei geblieben, die Beteiligten hätten sich womöglich nicht in einem Gerichtssaal wiedergesehen. Doch der 36-Jährige beließ es nicht dabei. Während er die Filiale verließ, stieß er Drohungen aus. „Ich pass’ dich ab und mach’ dich kalt“, sagte er zu der Angestellten. Und: „Ich werf’ euch ’ne Bombe rein“. Was keine gute Idee war. Denn diese Drohungen, sagte die Angestellte, hätten sie bewogen, die Polizei einzuschalten. Ein wenig beunruhigt sei sie deswegen schon gewesen.
So kam es, dass der 36-Jährige nicht allzu lange nach seiner letzten Entlassung aus der Haft erneut auf der Anklagebank Platz nehmen musste, wo ihm die Augsburger Staatsanwaltschaft Beleidigung und Bedrohung vorwarf.
Der Angeklagte räumte schließlich alles ein, auch die Drohungen. Er sei im Moment arbeitslos, sagte er, und ohne Konto sei es schwierig, eine Stelle zu bekommen. Bei der Zeugin entschuldigte er sich im Gerichtssaal. Er habe es nicht so gemeint, sagte er. Eine Gefahr sei von seinem Mandanten nicht ausgegangen, sagte auch sein Verteidiger Ralf Schönauer. Sein Mandant sei ja an dem Tag noch zu der Filiale zurückgekehrt, um mit der Polizei zu reden, die ebenfalls nicht davon ausgegangen sei, dass tatsächlich eine Gefahr bestand. Schönauer plädierte auf eine Geldstrafe, die Staatsanwältin auf eine Haftstrafe von sieben Monaten auf Bewährung. Zwar habe der Angeklagte gestanden, die Bedrohung falle jedoch schwer ins Gewicht. Zudem habe der Mann eine „hohe Rückfallgeschwindigkeit“, rutsche also immer wieder schnell in kriminelles Verhalten ab.
So sah es auch Amtsrichterin Kerstin Wagner, die den 36-Jährigen zu einer dreimonatigen Haftstrafe ohne Bewährung verurteilte. Der Mann sei im Juni in einer emotionalen Situation gewesen, jedoch ein „Bewährungsversager“, der bereits einige Vorstrafen habe. Eine kurze Gefängnisstrafe sei angemessen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.