Augsburger Allgemeine (Land West)
Die Renteninformation besser verstehen
Kolumne Einmal im Jahr kommt Post von der Rentenversicherung. Was es mit den Entgeltpunkten auf sich hat
Die Deutsche Rentenversicherung ist einer der besten Kunden der Deutschen Post. Verschickt sie doch jährlich mehr als 30 Millionen „Renteninformationen“. Damit bietet sie Versicherten ab 27 Jahren, die schon fünf Beitragsjahre auf ihrem Konto haben, einen frühzeitigen Service. Wichtigster Inhalt: eine Auflistung der bisher erworbenen Rentenansprüche sowie eine Hochrechnung über die Höhe der voraussichtlichen Altersrente.
Die Renteninformation nennt die Summe aller Beiträge, die bereits wurden. Freiwillig Rentenversicherte, etwa Selbstständige und Hausfrauen sind „Alleinzahler“.
Was auf dem Rentenkonto landet, rechnen Computer in „Entgeltpunkte“ um, die später die Grundlage für die Rentenberechnung sind. Wer ein Jahr lang genauso viel verdient, wie der Durchschnitt aller rentenversicherten Arbeitnehmer, bekommt einen Entgeltpunkt gutgeschrieben. Mehr oder weniger Verdienst bringen entsprechend mehr oder weniger Entgeltpunkte. Im Jahr 2017 beträgt dieser Durchschnittsverdienst aller Versicherter 37 103 Euro. Wer also so viel Lohn bekommen hat, bekommt einen Punkt. Und der Rest? Zwei Rechenbeispiele: ● Ein Einkommen von 20 000 Euro ergibt 0,5390 Entgeltpunkte. ● Ein Einkommen von 50 000 Euro wird in 1,3476 Entgeltpunkte umgerechnet.
Mit jeder neuen Renteninformation wird der aktuelle Stand an Entgeltpunkten mitgeteilt. Daraus ergibt sich dann die Höhe einer möglichen Rente wegen voller Ereingezahlt werbsminderung. Die Rentenhöhe wird ermittelt, indem die Entgeltpunkte mit dem aktuellen „Rentenwert“multipliziert werden. Dieser Rentenwert beträgt im zweiten Halbjahr 2017 im Westen 31,03 Euro, im Osten 29,69 Euro. Damit zeigt die Renteninformation, wie hoch die Rente wäre, wenn sie sofort in Anspruch genommen würde. Sie errechnet sich nicht nur aus den bereits zurückgelegten Zeiten – also den schon erwähnten Entgeltpunkten. Es wird so gerechnet, als wäre bis zum 62. Geburtstag gearbeitet und eingezahlt worden.
Und wie steht es mit der Altersrente? Jungen Rentenversicherten – ab dem Geburtsjahr 1964 – steht sie als Regelrente ab 67 Jahren zu. Die Renteninformation wagt sich auch in diese Sphären. Sie zeigt auf, welche Altersrente dann nach heutigem Rentenrecht erzielt wird, und zwar, wenn unterstellt wird, dass bis dahin weiterhin Beiträge in der Höhe weitergezahlt werden, wie in den aktuell vergangenen fünf Jahren.
Maik Heitmann
ist unser Experte rund ums Recht. Der Fachjournalist befasst sich seit fast 20 Jahren mit Verbraucherfragen.