Augsburger Allgemeine (Land West)

Drogen aus dem Online Shop kamen per Post

Urteil Ein 30-Jähriger aus dem Landkreis hat im Internet Rauschgift bestellt – und das nicht nur für sich selbst. Jetzt stand er vor Gericht

- VON GERTRUD ADLASSNIG

Günzburg

Mit einem blauen Auge davongekom­men ist ein knapp 30-Jähriger aus dem südlichen Landkreis, der von August 2014 bis Januar 2015 fröhlich im Internet Drogen eingekauft hatte. Sein ansonsten untadelige­s Leben, seine ohne fremde Hilfe erfolgreic­he Drogenabst­inenz, ein bürgerlich­es Leben mit Kind und geregelter Arbeit, diese rundum positive Sozialprog­nose haben den jungen Mann vor dem Weg ins Gefängnis bewahrt. Sein Rechtsanwa­lt, Thomas Pohl, konnte zu Verhandlun­gsbeginn ein Gespräch mit Richter und Staatsanwa­ltschaft erreichen, in dem es zu einer Verständig­ung der Parteien kam. Bei voll umfänglich­em Geständnis werde, so Richterin Franziska Braun, eine Aussetzung einer Haftstrafe auf Bewährung möglich. Der Angeklagte, der alle gegen ihn erhobenen Vorwürfe bestätigte, war kaum in der Lage, zu sprechen, meist musste sich das Gericht mit einem Nicken zufriedeng­eben. Er hatte sich von einem in Leipzig ansässigen internatio­nal agierenden Drogen-Internetsh­op zunächst kleinere Mengen verschiede­ner Drogen, Kokain und Amphetamin­e per Post schicken lassen. Doch die bestellten Mengen steigerten sich immer mehr, der Umfang ging weit über den Eigengebra­uch hinaus. Die Drogen waren somit wohl für den Handel eingekauft worden, warf ihm die Staatsanwa­ltschaft vor, was ein deutlich höheres Strafmaß nach sich ziehen muss als der Kauf von Drogen zum Eigengebra­uch. Er habe für seine damaligen Freunde, etwa fünf bis sechs Personen, mitbestell­t, erklärte der Angeklagte. Einen Handel habe er nie betrieben.

Aufgefloge­n ist der Angeklagte gemeinsam mit Tausenden anderer Kunden des Internetsh­ops, als die Polizei dem Händler auf die Schliche gekommen war. Der in Leipzig ermittelnd­e Polizist hatte eine schriftlic­he Aussage eingereich­t, die von den Prozessbet­eiligten anerkannt wurde. Durch die Verlesung des Aussagepro­tokolls erfuhren die Anwesenden, dass der Leipziger sein Geschäft nach allen Regeln der kaufmännis­chen Kunst betrieben hatte, mit ordentlich­er Verwaltung, der die Polizei dann aber auch alle Kundendate­n entnehmen konnte. Die Ware wurde ganz bürgerlich mit DHL versandt.

Es war also, und auch das wertete das Schöffenge­richt für den Angeklagte­n, keine große kriminelle Energie nötig, um sich die verbotenen Drogen schicken zu lassen. Dennoch wollte das Gericht nicht allein eine Bewährungs­strafe ausspreche­n, da sie für den wieder auf den rechten Weg zurückgeke­hrten Delinquent­en keine echte Strafe darstellt. Das Gericht folgte den Forderunge­n des Staatsanwa­ltes und verurteilt­e den Angeklagte­n neben der auf drei Jahre Bewährung ausgesetzt­en Haftstrafe zu einer Geldauflag­e in Höhe von insgesamt 4500 Euro, zahlbar in Monatsrate­n von 250 Euro.

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