Augsburger Allgemeine (Land West)
Doppelmord: Ist Richterin befangen?
Ärger im Prozess nach strittigen Äußerungen
Augsburg
Eigentlich soll am heutigen Dienstag im Prozess um den Doppelmord von Hirblingen die Beweisaufnahme weitergehen und Polizisten sollen als Zeugen aussagen. Doch vorher wird es Ärger geben. Denn Walter Rubach, der Verteidiger des Angeklagten Waldemar N., hat einen Befangenheitsantrag gegen die Vorsitzende des Schwurgerichts gestellt. Rubach bestätigte entsprechende Informationen unserer Zeitung auf Anfrage.
Anlass für den Antrag seien „strittige Äußerungen“der Richterin Susanne Riedel-Mitterwieser. „Nach Ansicht des Angeklagten hat die Richterin deutlich zu erkennen gegeben, dass ihr die bisher in der Hauptverhandlung zur Sprache gekommenen Indizien für eine Verurteilung ausreichen“, so Rubach. Die Beweisaufnahme ist aber noch lange nicht beendet. Der Prozess läuft nach bisheriger Planung bis 6. Dezember. Daher hätten die Äußerungen der Vorsitzenden Richterin beim Angeklagten Waldemar N. den Eindruck erweckt, sie sei voreingenommen, sagt Rubach.
Entgegen einer weit verbreiteten Ansicht muss ein Richter nicht tatsächlich befangen sein, damit ein Prozessbeteiligter ihn ablehnen kann. Für den Antrag auf Ablehnung eines Richters reicht es, wenn aus Sicht eines „verständigen Angeklagten“die „Besorgnis der Befangenheit“besteht, so steht es im Gesetz.
Wie geht es nun weiter im Doppelmord-Prozess? Das Schwurgericht wird möglicherweise schon heute eine Entscheidung über den Antrag verkünden. Diese wird dann ohne Mitwirkung der betroffenen Richterin entstanden sein. Ein Richter aus einer anderen Kammer berät mit den Beisitzern der Schwurgerichtskammer, ob die Besorgnis der Befangenheit bei Riedel-Mitterwieser besteht oder nicht. Die allermeisten Befangenheitsanträge gegen Richter werden abgelehnt. Wenn es in diesem Fall anders käme, würde der Prozess platzen.