Augsburger Allgemeine (Land West)
Wie verlässlich ist der Käuferschutz von Paypal?
Urteil Der Bezahldienst gibt Kunden bei Mängeln ihr Geld zurück. Das prüfte nun der BGH
Karlsruhe
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich erstmals mit dem Käuferschutz beim Online-Bezahldienst Paypal befasst – und ein Machtwort gesprochen. Die höchsten deutschen Zivilrichter prüften anhand von zwei Fällen die Auswirkungen der Schutz-Richtlinie.
Was ist Paypal?
Mit dem Online-Bezahldienst können Kunden beim Shoppen im Internet ihre Waren bezahlen – nach Registrierung und per Eingabe von Benutzername und Passwort. Die fälligen Beträge werden dann vom hinterlegten Girokonto oder der Kreditkarte abgebucht. Der Verkäufer hat den Betrag sofort auf seinem Paypal-Konto. Der US-Anbieter hat in Deutschland fast 19 Millionen Kunden. Laut Kölner Handelsforschungsinstitut EHI nimmt Paypal bei den Online-Bezahlverfahren in Deutschland Rang drei ein – nach dem Kauf auf Rechnung und der Zahlung per Lastschrift.
Was ist der Käuferschutz von Paypal?
Wenn Ware nicht ankommt oder von der Artikelbeschreibung abweicht, können Kunden den Paypal-Käuferschutz beanspruchen. Dann bucht der Bezahldienst dem Käufer den Kaufpreis zurück – und belastet das Paypal-Konto des Verkäufers.
Um was ging es bei den Streitfällen vor dem BGH?
Im ersten Fall hat eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts rund 600 Euro für ein auf der Internet-Plattform eBay gekauftes Mobiltelefon zurückbekommen. Der Käufer hatte angegeben, dass das unversicherte Päckchen nicht angekommen sei. Der Verkäufer klagte vor dem Landgericht Essen mit Erfolg auf Rückzahlung des Kaufpreises. Durch die vereinbarte Versandart ging das Risiko eines Verlustes auf den Käufer über. Im zweiten Fall war ein Kunde nicht zufrieden mit einer bestellten Metallbandsäge und erhielt den Kaufpreis von knapp 500 Euro ebenfalls über Paypal zurück. Die Klage des Verkäufers auf Kaufpreiszahlung war vor dem Landgericht Saarbrücken erfolglos.
Was prüften die Karlsruher Richter konkret?
In beiden Verfahren ging es um die Frage, ob der Verkäufer den Käufer noch auf Kaufpreiszahlung verklagen kann, wenn Paypal das Geld zurückgebucht hat. Der BGH urteilte ja und stärkte die Verkäufer. Damit hat der BGH einen Riegel davor geschoben, dass ein Privatunternehmen sich zu einer Art Richter in Kaufrechts-Streitigkeiten erhebt, meint der auf Internetrecht und E-Commerce spezialisierte Kölner Rechtsanwalt Christian Solmecke. Aus Sicht des BGH bleibt der Käufer bei einem erfolgreichen Antrag auf Paypal-Käuferschutz im Vorteil: Er bekommt den Kaufpreis nach wie vor zurück. Der Verkäufer muss klagen, um an sein Geld zu kommen.
Welche Folgen könnte der BGHRichterspruch haben?
„Leider ist es nach dem Urteil möglich, dass Verbrauchern nach einer Entscheidung ihres Käuferschutzprogramms Ärger drohen kann“, meint Heike Schulze, Rechtsexpertin bei der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Im schlimmsten Fall könnten sie auf Zahlung des Kaufpreises verklagt werden und müssten dann die Kosten für den Prozess tragen. „Nun sind die Anbieter am Zuge, ihre Programme so auszugestalten, dass Verbraucher gut geschützt sind.“Paypal will nach Vorliegen der ausführlichen Urteilsbegründung entscheiden, ob etwas geändert werden muss.