Augsburger Allgemeine (Land West)
Streit um den eigenen Brunnen ist vorerst beendet
Gericht Landwirt aus Deubach wollte seine Tiere nicht mehr mit gechlortem Wasser versorgen
Landwirt Georg Kraus und ein Berufskollege haben ihre Klage zur Befreiung vom Anschlussund Benutzungszwang am Verwaltungsgericht Augsburg zurückgenommen. Sie wollten mit einem eigenen Brunnen ihre Tiere versorgen, nachdem in Deubach mehrfach das Wasser gechlort werden musste. Doch das hatten nach Meinung von Kraus die Tiere nicht vertragen – über ein Dutzend Kälber seien verendet, mehrere erkrankt. Die Tiere hätten unter anderem stellenweise das Fell verloren. Das sei bei ihm noch nie passiert, sagte der Landwirt. Andere Kollegen aus ganz Deutschland hatten von den Vorfällen erfahren und sich dann bei ihm informiert. Offenbar besteht noch großer Informationsbedarf: Leider gebe es laut Kraus noch keine entsprechenden Studien, die den Zusammenhang von gechlortem Wasser und den Folgen für Tiere untersucht haben.
Um mehr Schaden für seine Tiere abzuwenden, förderte Kraus im Februar Wasser aus dem eigenen Brunnen – allerdings verbotenerweise. Schließlich gibt es den Anschlussund Benutzungszwang, der in der Gemeindeordnung geregelt ist. Kraus, der mit seinem Sohn Andreas die größte Landwirtschaft in Gessertshausen mit einem Milchviehstall betreibt, bezeichnete den Schritt als „Notbremse“. Der Gemeinde bot Kraus an, weiterhin so viel Trinkwasser wie bisher aus der gemeindlichen Anlage abzunehmen. „Aber meine Kälbchen wollte ich aus dem eigenen Brunnen mit sauberem Wasser versorgen“, so Kraus. Gespräche mit dem Gessertshauser Bürgermeister Jürgen Mögele blieben für den Landwirt ohne positives Ergebnis.
Ärger gab es, nachdem Anfang Mai das Gesundheitsamt die Anlage besichtigte – offenbar nach einem Hinweis aus der Bevölkerung. Entdeckt wurde dabei eine nicht genehmigte Verbindung zum öffentlichen Trinkwassersystem. Kraus räumte den Fehler unumwunden ein. Das Trennsystem wurde anschließend eingebaut. Den Brunnen durfte er deshalb trotzdem nicht mehr nutzen. Daraufhin wandten sich Kraus und ein weiterer Landwirt ans Verwaltungsgericht Augsburg, um sich doch noch eine Befreiung vom Anschlussund Benutzungszwang zu erstreiten.
Grund für den Rückzug seien die fehlenden Erfolgsaussichten gewesen, so Kraus. Unter anderem geht es um die aktuelle Rechtssprechung, wann ein kommunaler Wasserversorger eine Teilbefreiung vom Benutzungszwang gewähren muss. In einem ähnlichen Fall aus der Oberpfalz hatten mehrere Landwirte einen Brauchwasserbefreiungsantrag gestellt. Der wurde aber abgelehnt, weil sonst der Wasserpreis gestiegen und dies für die Wasserabnehmer wirtschaftlich unzumutbar geworden wäre. Auch das Bayerische Verwaltungsgericht in Regensburg wies die Klage ab. Erst der Bayerische Verwaltungsgerichtshof München legte daraufhin fest, wann in Bayern Brauchwasserbefreiungsanträgen von Landwirten stattgegeben werden muss. Eine große Rolle spielt dabei laut Bauernverband die Frage, ob mit einer Befreiung das Preisbeziehungsweise das Gebührenniveau der übrigen Wasserverbände in der Umgebung deutlich überschritten wird.
Trennsystem wurde nachträglich eingebaut