Augsburger Allgemeine (Land West)
Der Weg für ein Eisenbahnmuseum ist frei
Verkehr Die Verantwortlichen des Bahnparks erhalten nun Planungssicherheit. Die Genehmigungsbehörde erlaubt auch die gastronomische Nutzung, erteilt aber einige Auflagen
Die Hängepartie ist beendet. Für die Zukunft des Bahnparks Augsburg gibt es nun zumindest auf der rechtlichen Seite Planungssicherheit: Der historische Bahnpark kann als Museumsbetrieb fortgesetzt werden. Auch eine Gastronomie ist in den Hallen erlaubt. Die Öffnungszeiten des Gastronomiebetriebs dürfen jedoch frühestens mit Öffnung des Museums beginnen. Sie müssen zudem spätestens mit Schließung des Museums enden. Der Betrieb der Gastronomie außerhalb der Betriebszeiten des Museums ist unzulässig. Zudem steht das Gelände für Veranstaltungen zur Verfügung, wenn bestimmte Sicherheitsauflagen erfüllt werden. Diese Entscheidung hat die zuständige Genehmigungsbehörde getroffen. Die Regierung von Oberbayern zog damit einen vorläufigen Schlussstrich unter ein mehr als einjähriges Verfahren, in dessen Verlauf auch die Einwendungen gegen die Pläne des Bahnparks geprüft wurden. Wegen der ungeklärten Sachlage hatte es in diesem Jahr kaum Veranstaltungen auf dem Gelände gegeben. Die gemeinnützige private Betreibergesellschaft geriet auch deshalb in finanzielle Schieflage. Nur dank einiger Finanzspritzen von Stadt und Bezirk wurde das wirtschaftliche Überleben gesichert. Markus Hehl, Geschäftsführer der Bahnpark GmbH, hatte zuletzt mehrfach betont, dass er und seine Mitstreiter Planungssicherheit benötigten, um danach weitere Geldgeber für das Projekt auf dem Eisenbahnschaugelände im Stadtteil Hochfeld aufzutreiben. Die Regierung von Oberbayern hat jetzt jedenfalls mit einem sogenannten Planfeststellungsbeschluss das von der Bahnpark GmbH beantragte Vorhaben genehmigt, das Areal mit zwei großen Eisenbahnbetriebshallen in ein Eisen- bahnmuseum mit Museumswerkstatt umzunutzen. Es sind, wie es weiter heißt, auch eine Gastronomie für Museumsbesucher und Veranstaltungen mit Bezug auf die künftige Museumsnutzung möglich. Auch Stellplätze für Fahrräder und Autos dürfen geschaffen werden. Die Genehmigungsbehörde erteilt allerdings einige Auflagen, die sich unter anderem auf den Lärmschutz und die Denkmalpflege beziehen. Im Auflagenbescheid heißt es dazu: Ein Museumsbetrieb mit integrierter Schauwerkstatt, Veranstaltungsund Gastronomienutzung ist nur zwischen 7 Uhr werktags beziehungsweise 9 Uhr sonn- und feiertags und dann bis jeweils 22 Uhr zulässig. Die Bahnpark Augsburg GmbH habe sicherzustellen, dass auf den Parkplätzen zwischen 22 und 7 Uhr kein An- und Abfahrtsverkehr stattfindet und die Stellplätze in dieser Zeit vollständig von Fahrzeugen geräumt sind.
Wichtigster Aspekt bei den Auflagen ist die Sicherheit, da innerhalb des weitläufigen Geländes nach wie vor einzelne Werkstattgleise in Betrieb bleiben. Dazu heißt es: Es dürfen sich nicht mehr als 200 Besucher gleichzeitig auf dem gesamten Museumsgelände, inklusive integrierter Museumsgastronomie, Rundhaus, Museumswerkstatt und Veranstaltungsfläche aufhalten.
Bahnpark-Geschäftsführer Markus Hehl sprach am Dienstag in einer ersten Reaktion „von einem Weihnachtsgeschenk für den Bahnpark“. Der Beschluss schaffe jetzt die Grundlage für alle weiteren Gespräche: „Alle sind glücklich über den Beschluss“. Natürlich gelte es jetzt aber auch, die Inhalte des Beschlusses näher zu beleuchten.
Ein Teil des Eisenbahnbetriebsund Ausbesserungswerks, das vor etwa 110 Jahren in Betrieb genommen wurde, befindet sich im Besitz der Bahnpark gGmbH. Das Gelände an der Firnhaberstraße steht fast in Gänze unter Denkmalschutz. Bereits in den vergangenen Jahren wurden Anlagen des „Bahnparks“, wie der Rundlokschuppen und die sogenannte Montierhalle, im Rahmen von Einzelveranstaltungen für Besucher geöffnet. Die beabsichtigte Nutzungsänderung hin zu einem Eisenbahnmuseum erhält nun durch den Planfeststellungsbeschluss den notwendigen rechtlichen Rahmen. Allerdings ist bei Weitem nicht alles erlaubt: Konzerte, Theater oder Geburtstagsfeiern sind nicht generell zulässig. Aber es wäre denkbar, dass die Stadt Augsburg in Einzelfällen beantragte Veranstaltungen genehmigt. Dies war bereits in der Vergangenheit der Fall.
Die Regierung von Oberbayern ist für die Genehmigung von Bauvorhaben nicht-bundeseigener Eisenbahnen in Südbayern zuständig, also auch für die Regierungsbezirke Niederbayern und Schwaben.