Augsburger Allgemeine (Land West)
Nachzug bleibt ausgesetzt
Der Bundestag berät
Berlin Der Bundestag hat das Gesetzgebungsverfahren zur Neuregelung des Familiennachzugs für Flüchtlinge gestartet: Das Plenum beriet am Freitag erstmals das Vorhaben, die derzeitige Aussetzung bei Menschen mit eingeschränktem Schutzstatus zunächst bis Juli zu verlängern und danach jährlich 1000 Angehörige nach Deutschland zu lassen. Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) sprach von einer „vernünftigen und maßvollen Regelung“. Die SPD signalisierte trotz Kritik Zustimmung, von der Opposition kam Ablehnung.
De Maizière verwies darauf, dass es keine völkerrechtliche Verpflichtung gebe, Flüchtlingen mit dem eingeschränkten subsidiären Schutzstatus den Familiennachzug zu ermöglichen. Die genauen Kriterien für den künftigen Nachzug müssen noch festgelegt werden. Nach den Worten de Maizières soll Bedingung sein, dass die Ehe schon vor der Flucht bestand, keine schwerwiegenden Straftaten vorliegen und es sich nicht um Gefährder handelt. Für die AfD begründete der Abgeordnete Martin Sichert das generelle Nein zum Familiennachzug. Auf Antrag der AfD-Fraktion beriet der Bundestag auch über die Altersfeststellung bei jungen Flüchtlingen. Ein von den Rechtspopulisten vorgelegter Antrag sieht eine obligatorische Altersfeststellung und Strafen bei Falschangaben vor. Dafür erntete die AfD breiten Widerspruch.
Die stellvertretende Unionsfraktionschefin Nadine Schön (CDU) warf der AfD vor, nur einen „Aufhänger“zu suchen, um pauschal gegen Flüchtlinge hetzen zu können. Die Rechtspopulisten ließen die schlimmen Erlebnisse vieler junger Flüchtlinge unerwähnt und äußerten sich nicht zur notwendigen Hilfe.