Augsburger Allgemeine (Land West)
Bleibt der Schütze in der Klinik?
Prozess nach Schüssen an S-Bahnhof beginnt
Unterföhring Es sah nach einem Routineeinsatz aus. Doch der endet in einer Schießerei. Ein Randalierer griff sich im vergangenen Juni am S-Bahnhof Unterföhring bei München die Dienstwaffe eines Beamten – und schoss damit dessen Kollegin in den Kopf. Am heutigen Dienstag beginnt der Prozess gegen den mutmaßlichen Schützen. Der 38-Jährige ist in einer psychiatrischen Klinik untergebracht. Die Staatsanwaltschaft geht von einer Schuldunfähigkeit zur Tatzeit aus und hat deshalb keine Anklage verfasst, sondern ein Sicherungsverfahren beantragt. Nebenkläger sind Vertreter der Polizistin, ihr Kollege sowie ein Passant, der damals von einem Querschläger getroffen wurde.
Am 13. Juni 2017 waren mehrere Polizeibeamte wegen einer Schlägerei in der S-Bahn zum Bahnhof Unterföhring gefahren. Einer der Polizisten wurde dort von einem Randalierer angegriffen. In der folgenden Rangelei schaffte der Mann es, sich die Waffe des Beamten zu schnappen.
Er schoss der Polizistin mit der Dienstwaffe in den Kopf
Normalerweise ist eine Dienstpistole zwei Mal im Holster gesichert. Womöglich habe der Beamte eine Sicherung gelöst, um im Ernstfall schneller an die Waffe zu kommen, hieß es damals von der Polizei. Aber auch dann sei es nicht leicht, die Waffe zu lösen. Zudem seien die Dienstpistolen mit einer Handballensicherung gesperrt, erläuterte damals Münchens Polizeipräsident Hubertus Andrä. Den damaligen Ermittlungen zufolge schossen die junge Polizistin und der Mann. Die Beamtin wurde am Kopf getroffen. Der Mann feuerte weiter, bis das Magazin leer war. Auch zwei Passanten erlitten Schussverletzungen. Die Beamtin wurde schwerst verletzt und liegt seitdem im Koma.
Schon vor dem Vorfall hatte sich der Mann Zeugen zufolge auffällig benommen, etwa Selbstgespräche geführt. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm gefährliche und schwere Körperverletzung sowie versuchten Mord vor. Vor Gericht wird es darum gehen, inwieweit er wegen seiner psychischen Erkrankung schuldunfähig und für die Allgemeinheit gefährlich ist – und dauerhaft in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht werden muss. Für den Prozess sind acht Verhandlungstage angesetzt.