Augsburger Allgemeine (Land West)
Biogasanlage erhitzt die Gemüter
Ein neuer Umbau soll den Nachbarn in Adelsried eigentlich entgegenkommen. Doch diese fürchten Lärm und Gestank
Adelsried Wieder einmal spaltet die Adelsrieder Biogasanlage die Meinungen der Bürger und Gemeinderäte. Grund ist ein neuer Bauantrag der Inhaber. Anlass für den neuen Antrag ist die neue gesetzliche Düngeverordnung, die bereits in Kraft getreten ist. Demnach braucht die Biogasanlage bis Oktober ein neues Endlager, um anfallende Reste über den Winter einzulagern. Im Zuge dessen wollen die Inhaber der Anlage noch weitere Änderungen vornehmen, unter anderem die Erweiterung einer Pumpstation, einen neuen Foliengasspeicher und eine Geländeaufschüttung.
Die Anwohner befürchten nun, die Geruchs- und Geräuschbelastung könnte noch stärker werden. Ein Nachbar beschrieb das Phänomen in der jüngsten Gemeinderatssitzung so: „Seit der Biogasnutzung ist der Gestank teilweise unerträglich. Auch durch die Geräuschbelästigung sind wir manchmal sehr eingeschränkt und können die Fenster nicht aufmachen, geschweige denn draußen sitzen.“
Die Reitmayers, Inhaber der Anlage, verteidigten den Bauantrag vehement: „Das Endlager 7 ist nun mal eine gesetzliche Verordnung. Wir wollten den Nachbarn mit dem Bauantrag entgegenkommen.“Eigentlich hätte man es nämlich lieber weiter nördlich und damit näher an den benachbarten Grundstücken gehabt, rein aus praktischen Gründen. Außerdem sei eine neue Hecke geplant, die den Geräuschs- und Lärmpegel absenken soll, betonten die Antragsteller. „Der Lautstärkepegel würde sich außerdem gar nicht erhöhen, da im Zuge der Neuanschaffungen einige ältere Maschinen nicht mehr gebraucht werden“, betonte der Bauherr.
Ein weiteres großes Streitthema des Bauantrags: die Änderung der Einsatzstoffe in Art und Umfang. Bürgermeisterin Erna StegherrHaußmann (SPD) findet, wie viele andere Gemeinderatsmitglieder auch, die Beschreibung zu schwammig: „Aus diesem Punkt geht nicht hervor, um was es sich genau bei der Änderung der Einsatzstoffe handelt. Hier habe ich die Sorge, dass es sich zum Beispiel auch um Schlachtreste oder Ähnliches handeln könnte.“Erst wenn eine detaillierte Beschreibung vorliege, könne der Rat darüber abstimmen.
Auch aus diesem Grund wurde der Bauantrag mit elf zu zwei Stimmen abgelehnt. Dies bedeutet jedoch noch nicht das Ende des Antrags. Nun ist das Landratsamt gefragt, sich mit dem Bauantrag zu befassen und über ihn zu entscheiden. Wird er vom Landratsamt genehmigt, geht der Antrag wieder zum Gemeinderat. Stegherr-Haußmann hofft, dass dieser Schritt nicht allzu lang dauert: „Dadurch, dass der Antragsteller gesetzlich dazu verpflichtet ist, bis Ende Oktober das neue Endlager zu errichten, hat dieser natürlich einen erheblichen Zeitdruck. Ich hoffe, das sieht auch das Landratsamt, und wir haben den Bauantrag bis Ende Juli wieder auf dem Tisch.“
Die Gemeinde hat dem Landratsamt mit dem Bauantrag auch eine Stellungnahme zukommen lassen, in der sie unter anderem fordert, die Einsatzstoffe ausschließlich auf Gülle und Festmist von Nutztieren festzulegen. Die Lagerzeit auf Freiflächen soll auf drei Tage begrenzt und Motoren sollen eingehaust werden.
Sollten diese Änderungen vorgenommen werden, sind sich dennoch viele Gemeinderatsmitglieder unschlüssig. Herbert Kalkbrenner (FWG) etwa kann die Anwohner verstehen: „Es werden immer neue Bauanträge kommen, und die Anlage wird tendenziell immer größer und höher. Deshalb werde ich dem Antrag nicht zustimmen.“Karl Mayer (CSU) dagegen sieht in dem Bauantrag ein Entgegenkommen der Reitmayers: „Ich habe wirklich das Gefühl, die Antragsteller wollen mit den Änderungen auf ihre Nachbarn zugehen, zum Beispiel mit der Änderung des Standortes des Endlagers. Deshalb werde ich dem Antrag zustimmen.“
Die Reitmayers selbst sehen die Ablehnung des Antrags als Sabotage: „Es ist egal, wie sehr wir versuchen, den Nachbarn entgegenzukommen, es wird vom Gemeinderat immer etwas gefunden, was nicht passt. Wir wollen ja selbst keine Schlachtreste auf dem Hof haben, unter Pferdemist fällt für uns natürlich nur Gülle und Festmist.“
Wie das Landratsamt und daraufhin der Gemeinderat entscheiden wird, bleibt also offen. Doch auch wenn der Gemeinderat dem Antrag zum wiederholten Male nicht zustimmen sollte, könnte das Landratsamt über die Köpfe des Gremiums hinweg eine Baugenehmigung erteilen – so war es auch beim letzten Bauantrag der Biogasanlage.