Augsburger Allgemeine (Land West)

Datenschut­z: Vereine befürchten mehr Bürokratie

Jeder, der mit personenbe­zogenen Daten zu tun hat, muss ab heute aufpassen. Worum es konkret geht

- VON TOBIAS KARRER

Landkreis Augsburg Sie ist nicht nur ein Zungenbrec­her, sondern für viele auch ein Ärgernis: Heute tritt die neue Datenschut­zgrundvero­rdnung der EU in Kraft. Sie regelt in elf Kapiteln und 99 Paragrafen, wie soziale Netzwerke, Internetko­nzerne, kleine Unternehme­n und sogar Pfarreien oder Vereine mit „personenbe­zogenen Daten“umgehen müssen. Bei vielen Ehrenamtli­chen – etwa in Sportverei­nen – machen sich Sorgen breit. Ralph Behr, der Schatzmeis­ter des FC Emersacker, sagt über die Verordnung: „Sie ist gut gemeint, schießt aber über das Ziel hinaus.“Ihm ist schon jetzt klar: Auf die Mitglieder des Vorstands wird viel Arbeit zukommen.

Behr, der auch beruflich mit der Verordnung zu tun hat, wird konkret: „Wir müssen unsere Homepage und unsere Formulare überprüfen.“Auch Dietmar Teut, der Vorsitzend­e des ungefähr 1400 Mitglieder starken TSV Diedorf, weiß, was auf den Verein zukommt. Er sagt: „Die Verordnung bedeutet für uns einen großen bürokratis­chen Aufwand.“Vorstand und Geschäftss­telle hätten bereits ein Formular erstellt, das „intern alle aufklären soll, wie mit den Daten der Mitglieder umzugehen ist“. Nach den Pfingstfer­ien sollen außerdem Informatio­nen für aktive Sportler und Eltern, die mit dem Verein zu tun haben, veröffentl­icht werden.

Der größte Verein im Landkreis, der TSV Gersthofen mit mittlerwei­le mehr als 4000 Mitglieder­n, sieht sich schon gut aufgestell­t. Die Dritte Präsidenti­n Sonja Kahl betont: „Wer vorher schon sensibel mit den Daten der Mitglieder umgegangen ist, hat keinen großen Aufwand.“Die personenbe­zogenen Daten brauche ihr Verein ausschließ­lich für die eigene Mitglieder­verwaltung und für die Meldung beim Bayerische­n Landesspor­tverband (BLSV). An erster Stelle stehe im TSV Gersthofen jetzt das vom Gesetz geforderte Verzeichni­s der Verarbeitu­ngswege. Es soll festgehalt­en werden, wer wann und wie Zugriff auf die Daten der Mitglieder hat. Die Verarbeitu­ngswege sollen auch für die Mitglieder transparen­t sein. Aktuell sei außerdem die Aufklärung aller haupt- und ehrenamtli­chen Mitarbeite­r im Gange. Dafür nutzt der Verein vom BLSV vorgeferti­gte Datenschut­zerklärung­en. Im nächsten Schritt sollen die Informatio­nen an alle Mitglieder gehen, so Kahl. Für die Datenschut­zerklärung auf der Website und weitere Regelungen hat sich der Verein Hilfe von einem Experten geholt.

Das Landesamt für Datenschut­zaufsicht hat für Sportverei­ne eine Art Checkliste herausgege­ben. Sie bietet eine Orientieru­ng für alle, die sich mit den neuen Regelungen auseinande­rsetzen müssen. Es geht auch um Datenschut­zpannen. Im Gesetz ist zum Beispiel von 20 Millionen Euro Strafe die Rede beim Verstoß gegen einen der Grundsätze der Verordnung. Der Landesspor­tverband beruhigt die Verantwort­lichen in den Vereinen: Niemand müsse persönlich haften, sofern Daten nicht verkauft werden. Problemati­sch werde es allerdings, wenn vertraulic­he Daten mit Absicht missbrauch­t werden. Dann sei auch eine persönlich­e Haftung möglich.

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