Augsburger Allgemeine (Land West)
Kohls Witwe geht leer aus
Urteil: Entschädigung ist nicht vererbbar
Köln Direkt unter einer Statue von Sankt Nikolaus verkündete die Vorsitzende Richterin Margarete Reske am Dienstag ihr Urteil im Fall Altkanzler Helmut Kohl gegen Buchautor Heribert Schwan. Dennoch gab es für die – nicht anwesende – Witwe Maike Kohl-Richter, 54, keine Geschenke: Die MillionenEntschädigung, die ihr Mann vergangenes Jahr erstritten hatte, ist mit seinem Tod erloschen.
Das Geld habe in diesem Fall dazu dienen sollen, ihm für die Verletzung seines Persönlichkeitsrechts Genugtuung zu verschaffen. Das aber sei nur bei einem Lebenden möglich, erläuterte Reske. Vererben könne man das nicht. Das Verfahren muss aber nicht an dieser Stelle enden: Kohl-Richter will die Entscheidung anfechten. Dann würde in letzter Instanz der Bundesgerichtshof entscheiden.
Heribert Schwan, Kohls ehemaliger Ghostwriter, war hochzufrieden. „Große Erleichterung“, sagte der 73 Jahre alte Buchautor nach der Sitzung. „Die Millionenklage ist weg. Die gierige KohlWitwe kriegt keinen Cent. Das ist doch schon mal eine gute Nachricht.“Es ist aber auch so ziemlich die einzige.
Den moralischen Sieg trug – einmal mehr und nun posthum – Helmut Kohl davon. Alle Gerichte, die bisher mit dem Fall befasst waren, haben übereinstimmend festgestellt: Schwan hätte in seinem Buch „Vermächtnis: Die Kohl-Protokolle“niemals unautorisierte Zitate des ehemaligen CDU-Politikers und „Kanzlers der Einheit“veröffentlichen dürfen.