Augsburger Allgemeine (Land West)
Brüssel will Lohn Dumping einschränken
Doch auch nach dem neuen Gesetz gelten die Steuern der Heimat
Brüssel Die Befürworter sprechen von dem wichtigsten Sozialgesetz dieser Arbeitsperiode des Europäischen Parlamentes. Für die Kritiker ist es eine Beschädigung des Binnenmarktes: die Reform der Entsenderichtlinie. Am Dienstag wurde sie in Straßburg von den EU-Abgeordneten mit Mehrheit beschlossen.
Bis zur letzten Minute hatten die Arbeitgeber alles versucht, um die neue Gesetzgebung zu verhindern. Die Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände (BDA) bemühte sich, allen Abgeordneten des Europäischen Parlamentes die Nachteile der reformierten Entsenderichtlinie klarzumachen. Dabei folgt die Neufassung einem durchaus edlen Grundsatz. Denn durch die neuen Bestimmungen zieht sich das Prinzip gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort wie ein roter Faden. Eigentlich sollten für einen bestimmten Zeitraum entsandte Arbeitnehmer schon bisher das gleiche Geld für die gleiche Arbeit bekommen. Tatsächlich aber lagen die Löhne häufig sehr viel niedriger, weil die Arbeitgeber ihnen zwar den tarifvertraglich vereinbarten Mindestlohn zugestanden, nicht aber die üblichen Zuschläge für Nacht- oder Feiertagsarbeit sowie weitere Beträge, die für einheimische Beschäftigte selbstverständlich sind.
„Entsandte Arbeitnehmer bekommen häufig niedrigere Gehälter und haben weniger sozialen Schutz als einheimische Arbeitskräfte, einige leben unter schockierenden Bedingungen“, sagte die sozialdemokratische Unterhändlerin des EUParlamentes, Agnes Jongerius, im Vorfeld. Nun wird das alles besser: Arbeitnehmer dürfen künftig für zwölf (maximal 18) Monate entsandt werden, das heißt für ihr Unternehmen im EU-Ausland arbeiten. Sie haben Anspruch auf gleichen Lohn wie Einheimische inklusive Nacht- oder Feiertagszuschlägen, Überstundenvergütung oder 13. Monatsgehalt und Anpassung des Lohns an das Lebensalter gemäß Tarifvertrag.
Kosten für Unterbringung und Transport dürfen nicht mehr vom Lohn abgezogen werden. Langfristig gilt dies auch für das Transportgewerbe und Lkw-Fahrer, die bisher komplett ausgenommen waren.
In Deutschland gibt es solche Bestimmungen bereits im Baugewerbe. Alle anderen Branchen müssen nun nachziehen. Mit dieser Reform soll Lohndumping in jeder Form bekämpft werden. Die Arbeitgeber aber wehren sich heftig. Sie befürchten, es könne künftig einfacher sein, ihre Arbeitnehmer in ein Nicht-EU-Land zu schicken als in die europäische Nachbarschaft.
Doch auch nach den neuen Vorschriften bleibt ein entsandter Arbeitnehmer, was Sozialabgaben und Lohnsteuer betrifft, Bürger seiner Heimat. Eine polnische Firma, die ihre Arbeiter nach Frankfurt schickt, kann weiter die in Polen niedrigeren Sozialabgaben abführen. Damit ist ihre Arbeitskraft eben doch wieder billiger als die deutschen Beschäftigten, die die gleiche Arbeit verrichten.